Kanton Tessin führt Anzeigepflicht bei Missbrauch in Kirche ein

Künftig müssen die katholische und die reformierte Kirche im Kanton Tessin jede Straftat oder jeden Verdacht auf Missbrauch innert 30 Tagen der Justiz melden. Das Tessin ist der erste Kanton mit einer solchen Meldepflicht.