Israelische Menschenrechtler: Luftangriffe auf Gaza waren völkerrechtlich «illegal»

Jerusalem, 28.1.15 (kath.ch) Israel hat nach dem Urteil der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem während des Gazakriegs 2014 den Tod von Zivilisten bewusst in Kauf genommen.

In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht wirft die israelische Organisation der Armee vor, Luftangriffe auf zivile Gebäude ohne Rücksicht auf deren Bewohner geflogen zu haben. B’Tselem nannte die Folgen des Beschusses «vorhersehbar». Das militärische Vorgehen sei damit völkerrechtlich «illegal» gewesen.

Die Angriffe auf Wohnhäuser standen nach Einschätzung von B’Tselem in keinem Verhältnis zum militärischen Nutzen. Maßgeblich für die Bombardierung sei nicht die strategische Bedeutung der Gebäude gewesen, sondern der vermutete Aufenthalt gesuchter Personen. Vorherige Warnungen der Armee an die Bewohner seien ineffektiv und in einigen Fällen zu kurzfristig gewesen. Es liege in der Verantwortung der israelischen Regierung, beim Kampf gegen Terroristen «Menschlichkeit und Gesetz» zu wahren.

Kritik auch an Hamas

Auch gegen die radikalislamische Hamas erhob B’Tselem Vorwürfe. Diese habe das Völkerrecht verletzt, indem sie aus Wohngebieten heraus zivile Ziele in Israel angegriffen habe.

Grundlage des Berichts ist eine Untersuchung von 70 israelischen Luftangriffen, bei denen den Angaben zufolge 606 Menschen starben; über 70 Prozent von ihnen waren entweder minderjährig, über 60 Jahre alt oder Frauen.

Während der 51 Tage andauernden Kampfhandlungen im vergangenen Juli und August kamen laut B’Tselem mehr als 2.200 Palästinenser ums Leben. Die UN sprechen von 2.100 Opfern, darunter etwa 500 Kinder. Die Zahl der Toten auf israelischer Seite beziffert B’Tselem mit fünf Zivilisten, darunter ein vierjähriger Junge, sowie 67 Soldaten. (kna)

Bischof Felix Gmür beim Besuch im Gaza-Streifen, 11. Januar 2015| © 2015 Andrea Krogmann
28. Januar 2015 | 15:37
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