Palliativstation in einem Krankenhaus.
Schweiz

Bischof Huonder: Bei Verdacht auf Sterbehilfe kein Sakrament

Chur, 2.12.16 (kath.ch) Palliativ-Care, Sterbehilfe und die Sakramente am Lebensende hat der Bischof von Chur, Vitus Huonder, zu Themen seines diesjährigen «Wortes zum Tag der Menschenrechte» (10. Dezember) gemacht. Ein Priester soll bei Verdacht auf Sterbehilfe auf die Spendung der Sakramente verzichten. Auch Palliativ-Care könnte unter Umständen dem natürlichen Vorgang des Sterbens und damit Gottes Schöpferwille widersprechen, schreibt der Bischof.

«Nicht wir bestimmen über Leben und Tod. Gott verfügt über unser Leben. Gott verfügt über unser Sterben», schreibt der Bischof in seinem Brief mit dem verfänglichen Titel «Humanes Sterben aus der Sicht des Glaubens». Er beruft sich dabei auf katholische Dokumente wie den Katechismus der katholischen Kirche oder die Vatikan-Erklärung «Iura et bona über die Euthanasie» von 1980.

Angesichts eines «weit verbreiteten Gesinnungswandels bezüglich des humanen Sterbens» würde ein Priester heute nicht selten vor einer schwierigen seelsorgerlichen Situation stehen, wenn er ans Sterbebett gerufen werde. Unter «humanem Sterben» verstehe man heute «die Bestimmung der Todesstunde durch die Vorkehrungen der so genannten Sterbehilfe-Organisationen».

Im Zweifelsfall kein Sakrament

Die «Bereitschaft zur Selbsttötung des Patienten und die Beihilfe Umstehender und Verwandter» versetze einen Priester in eine «geradezu unmögliche Lage», wenn er zur Spendung der Sakramente gerufen werde. «Denn unter diesen Umständen sind die Voraussetzungen für deren Empfang nicht gegeben», schreibt der Bischof. Der Priester solle sich im fürbittenden Gebet dem Sterbenden zuwenden und ihn Gottes Barmherzigkeit empfehlen. Denn oft könne der Priester die Situation «nicht genügend durchschauen», wenn er zu einem späten Zeitpunkt zu einem Sterbenden gerufen werde.

In Bezug auf Palliative-Care fordert der Bischof, dass die medizinische Begleitung besonders achtsam erfolgen müsse. Diese müsse das Leben wie das Sterben respektieren. Der Tod dürfe nicht unverantwortlich hinausgeschoben werden: «Letztlich darf der natürliche Vorgang des Sterbens nicht beeinträchtigt werden, da er auch Ausdruck des Schöpferwillens Gottes ist». In keinem Fall dürfe Sterbebegleitung Beihilfe zum Suizid sein.

Vertiefende Diskussion notwendig

Dem bischöflichen Brief ist das Dokument «Iura et bona» der Glaubenskongregation beigelegt, das sich mit den Themen «Euthanasie» und Hilfe am Lebensende beschäftigt. Bezüglich der medizinischen Begleitung Sterbender lässt das Dokument einen gewissen Freiraum offen. Mit Zustimmung des Kranken könnten Mittel angewandt werden, «die der neueste medizinische Fortschritt zur Verfügung gestellt hat». Der Klugheit widerspreche es, von den Menschen «eine heroische Haltung als allgemeine Norm zu fordern».

Eine von kath.ch auf den Brief angesprochene katholische Spitalseelsorgerin, die anonym bleiben möchte, fordert von der Kirche bezüglich Palliativ-Care, die Diskussion permanent zu vertiefen. Angesichts der heute sehr spezialisierten Medizin sei es nicht mehr so einfach zu sagen, was dem Menschen an seinem Lebensende dienen kann. Als Seelsorgerin sei sie in erster Linie dem Menschen verpflichtet und erst in zweiter Linie den gesetzlichen Vorgaben der Kirche. Der Kontakt mit Sterbenden und Angehörigen komme jedesmal einem Ringen nahe. Sie bemühe sich, die Betroffenen nach Wunsch zu begleiten. (gs)

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Palliativstation in einem Krankenhaus. | © KNA
2. Dezember 2016 | 15:49
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