Im Thurgau dürfen nun auch ausländische Katholiken mit B-Bewilligung abstimmen
Die Katholiken im Thurgau haben eine neue Landeskirchenverfassung. Künftig erhält Bischof Felix Gmür keine Protokolle mehr. Ausländer mit B-Bewilligung dürfen an kirchlichen Wahlen mitbestimmen. Und die Gleichstellung von Männern und Frauen ist in der Verfassung verankert.
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