Im Thurgau dürfen nun auch ausländische Katholiken mit B-Bewilligung abstimmen

Die Katholiken im Thurgau haben eine neue Landeskirchenverfassung. Künftig erhält Bischof Felix Gmür keine Protokolle mehr. Ausländer mit B-Bewilligung dürfen an kirchlichen Wahlen mitbestimmen. Und die Gleichstellung von Männern und Frauen ist in der Verfassung verankert.