Philip Wilson, Erzbischof von Adelaide (Australien), in einer Aufnahme vom 20. Juli 2014
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Haftstrafe gegen australischen Erzbischof Wilson aufgehoben

Sydney, 6.12.18 (kath.ch) Ein Berufungsgericht im australischen Newcastle hat die Verurteilung von Erzbischof Philip Wilson zu einem Jahr Gefängnis wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen aufgehoben. Richter Roy Ellis sei in seiner am Donnerstag gefällten Entscheidung dem Einwand von Wilsons Anwälten gefolgt, die Staatsanwaltschaft habe die Schuld des ehemaligen Erzbischofs von Adelaide nicht zweifelsfrei nachgewiesen, berichteten australische Medien.

Der 68-jährige Wilson war am 3. Juli von einem Gericht in Newcastle zu einer Strafe von zwölf Monaten Gefängnis verurteilt worden, die Mitte August in Hausarrest umgewandelt wurde. Das Gericht hatte Wilson für schuldig befunden, vor mehr als vier Jahrzehnten als junger Priester in Newcastle die Missbrauchsanschuldigungen von Messdienern gegen den Priester James Fletcher vertuscht zu haben. Für die Dauer des Hausarrests musste Wilson elektronische Fussfesseln tragen.

Berufung eingelegt

Am 30. August legte Wilson Berufung gegen seine Verurteilung ein. Auf Druck des inzwischen gestürzten Premierministers Malcolm Turnbull und weiter Teile der australischen Medienöffentlichkeit war Wilson am 30. Juli von seinem Amt als Erzbischof von Adelaide zurückgetreten. Das Amt hatte Wilson gleich nach seiner Verurteilung ruhen lassen. (kna)

Philip Wilson, Erzbischof von Adelaide (Australien), in einer Aufnahme vom 20. Juli 2014 | © KNA
6. Dezember 2018 | 12:53
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