Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich
Schweiz

Glarner Regierung lehnt ein Burkaverbot derzeit ab

Glarus, 9.11.16 (kath.ch) Die Glarner Regierung stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein Burkaverbot auf kantonaler Ebene. Sie hat am Dienstag dem Parlament einen Memorialantrag eines Bürgers zur Ablehnung empfohlen.

Der im September 2015 eingereichte Antrag will ein Verhüllungsverbot in der Kantonsverfassung verankern. Es soll verboten sein, das Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten zu verhüllen, die allgemein zugänglich sind oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen, wie die Glarner Regierung am 8. November mitteilte.

Abstimmung über nationale Initiative abwarten

Der Regierungsrat lehnt den Memorialsantrag «zum jetzigen Zeitpunkt» ab. Seine Haltung begründet er mit der laufenden Debatte über ein Burkaverbot. Diese sei noch in vollem Gange, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Er erachte es als «sinnvoll», diese Debatte weiter zu verfolgen und den Ausgang der Abstimmung über nationale Volksinitiative abzuwarten, für die zurzeit Unterschriften gesammelt werden.

Die Regierung argumentiert zudem, dass die jetzige Situation im Kanton Glarus kein schnelles Handeln verlange, sondern «Augenmass», zumal sich bislang praktisch keine Trägerinnen von Gesichtsschleiern im öffentlichen Raum bewegten.

Im Mai 2017 entscheidet die Landsgemeinde

Laut der Nachrichtenagentur SDA (8. November) werden die Glarnerinnen und Glarner an der nächsten Landsgemeinde im Mai 2017 über den Antrag für ein Burkaverbot entscheiden. Zuvor befasst sich aber das kantonale Parlament, der Landrat, mit der Frage. Dieser hatte den Vorstoss bereits Mitte Dezember für rechtlich zulässig und erheblich erklärt, heisst es in der Mitteilung der Regierung.

Bislang hat das Tessin als erster Kanton in der Schweiz ein Verhüllungsverbot erlassen. Es ist am 1. Juli in Kraft getreten. (bal)


Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich | © Hans Merrouche
9. November 2016 | 12:09
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