Gerichtsfall: Tötungsanklage gegen Sterbehelferin Preisig wird neu beurteilt

Am Freitag hat vor dem Baselbieter Kantonsgericht in Liestal der Berufungsprozess im Fall der Sterbehelferin Erika Preisig begonnen. Die in erster Instanz lediglich wegen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz verurteilte Ärztin muss sich erneut wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.