Gericht: Keine Haftung des Erzbistums Köln in Missbrauchsfall

Schwere Tat, aber keine Haftung: Die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln hat das Landgericht abgewiesen. Der Täter, ein Priester, war Pflegevater des Opfers. Die Begründung ruft auch Widerspruch hervor.