Schwangerschaft
Schweiz

Frauenbund diskutiert Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin

Luzern, 29.5.15 (kath.ch) Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF diskutierte an seiner Delegiertenversammlung vom 28. Mai über die Präimplantationsdiagnostik (PID). Nachdem der Verbandsvorstand die Ja-Parole zur Abstimmung vom 14. Juni über eine entsprechende Verfassungsänderung bereits gefasst hatte, ging es an der Delegiertenversammlung unter anderem um die Frage, wie sich die Vorstände der einzelnen Ortsvereine eine konkrete Ausgestaltung des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin vorstellen. Der SKF unterstützt das Referendum, welches bei einem «Ja» zur Verfassungsänderung in Kraft tritt.

Der Verbandsvorstand des SKF hatte bereits am 18. Mai für eine vorsichtige Zulassung der PID plädiert, er unterstützt im Falle einer Annahme aber das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). In einer schriftlichen Umfrage waren die Delegierten am 28. Mai aufgerufen, die Stossrichtung einer Ausgestaltung dieses Gesetzes zu skizzieren, heisst es in der Mitteilung vom 28. Mai.

Perspektivenwechsel

«Thema der Delegiertenversammlung war primär die Auseinandersetzung mit dem Thema», sagte Kathrin Winzeler, Kommunikationbeauftragte des SKF gegenüber kath.ch. Es sei nicht darum gegangen, die Ja-Parole des Vorstands zu propagieren. Sie hat den Eindruck, dass die SKF-Frauen zu diesem Thema überdurchschnittlich gut informiert seien, dies wohl deshalb, weil sich der SKF schon länger mit dem Thema beschäftige. So gebe es beispielsweise Frauen, die bei einer ersten Konfrontation mit dem Thema eine klare Meinung hatten und nach einer tieferen Auseinandersetzung mit der Thematik feststellten, dass eine solche ethische Entscheidung nicht leicht zu treffen sei. «Einzelne Frauen etwa sagten, der Blick von Eltern, die ein Kind mit einer schweren Erbkrankheit hätten, habe ihre Perspektive verändert», erzählt Winzeler.

Dass die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) im Gegensatz zum SKF die Nein-Parole beschlossen hat, ist laut Winzeler darauf zurückzuführen, dass die SBK bei der Abwägung von Grundwerten die Schutzwürdigkeit des Embryos absolut setze. «Der SKF anerkennt diese, wägt sie aber ab gegen das Leid von Eltern, die ein Kind mit einer Erbkrankheit haben», erläutert Winzeler die Parole des SKF. (sys)

 

Schwangerschaft | © Gisela Peter / pixelio.de
29. Mai 2015 | 14:22
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