Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können.
Schweiz

Flüchtlingshelferin Anni Lanz von Walliser Bezirksgericht verurteilt

Brig, 11.12.18 (kath.ch) Die 72-jährige Anni Lanz ist vom Bezirksgericht Brig am 7. Dezember in zweiter Instanz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Sie hatte im Februar einem aus der Schweiz ausgewiesenen Asylbewerber von Domodossola zurück in die Schweiz verholfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte im März Anni Lanz, frühere Geschäftsführerin von «Solidarité sans frontierères» («Solidarität ohne Grenzen»), wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen und einen Strafbefehl ausgestellt. Dagegen hatte Lanz Einsprache erhoben, wie es in einer Mitteilung des Bezirksgerichts vom Montag heisst. Lanz hatte Ende Februar als Beifahrerin in einem Personenwagen einen aus Afghanistan stammenden Mann bei Gondo ohne gültige Papiere über die italiensch-schweizerische Grenze begleitet.

Humanitär aber doch strafbar

Wie das Bezirksgericht weiter mitteilte, hat es diesen Schuldspruch nun bestätigt. Allerdings stufte das Gericht das Vergehen anders ein als die Staatsanwaltschaft. Während der Staatsanwalt von einem «qualifizierten Vergehen» sprach, sah das Gericht im Vorgehen der Beschuldigten eine humanitäre Handlung. Doch auch hier gelte der sogenannte «Schlepperartikel» und der anerkanntermassen psychisch beeinträchtigte Mann hätte auch in Italien behandelt werden können. Dies hat Anni Lanz vehement verneint, da der betroffene Mann über keine Papiere verfüge.

Der Strafbefehl hatte eine bedingte Geldstrafe von 1500 Franken sowie eine Busse von 300 Franken umfasst. Das Gericht verurteilte Lanz nun wegen «leichter Übertretung» des Ausländergesetzes zu einer Busse von 800 Franken. Wird diese nicht bezahlt, müsste Lanz eine Freiheitsstrafe von fünf Tagen antreten. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 1400 Franken bezahlen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch oder höchstens eine symbolische Busse von einem Franken beantragt.

Protest von Amnesty International

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in einer Mitteilung vom 10. Dezember das Urteil scharf kritisiert. Dies sei ein «Schlag ins Gesicht» für alle, die sich für «die Rechte von Menschen in Not» einsetzen würden. Die Schweizer Behörden sollten Menschenschmuggler verfolgen und nicht eine Person, die aus Mitgefühl gehandelt habe. Anni Lanz hatte 2004 für ihr Engagement für die Menschenrechte die Ehrendoktorwürde der Universität Basel erhalten.

Das Parteien haben zehn Tage Zeit, gegen das Urteil, das erst im Entwurf vorliegt, Berufung einzulegen. Das Bezirksgericht hat in seiner Mitteilung vermerkt, dass keine weiteren Auskünfte erteilt werden. (ms)


Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können. | © pixabay.com/CCO
11. Dezember 2018 | 17:25
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