Lebensende
Schweiz

Exit begleitet keine Menschen, die nicht urteilsfähig sind

Zürich, 29.5.16 (kath.ch) Die Sterbehilfeorganisation «Exit» wird auch künftig keine Menschen in den Freitod begleiten, die nicht urteilsfähig sind, selbst wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Ein entsprechender Antrag wurde an der Generalsversammlung vom Samstag, 28. Mai, abgelehnt, wie die Organisation mitteilt.

Der Antrag wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt, so die Mitteilung, was den Vorstand freut. «Wer einem urteilsunfähigen Menschen – zum Beispiel nach einem Hirnschlag – die vorher erbetene Freitodbegleitung ermöglichen würde, macht sich strafbar», begründet Exit den Entscheid. Auch eine früher abgegeben und notariell beglaubigte Patientenverfügung könne daran nichts ändern.

Die «Selbstbestimmungsorganisation», wie Exit sich selbst bezeichnet, blicke auf drei erfolgreiche Jahre zurück: Die Organisation stehe finanziell solide da, die Mitgliederzahl habe sich seit 2013 von 70’000 auf 100’000 erhöht. (sys)

Lebensende | © Georges Scherrer
29. Mai 2016 | 12:52
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