Alt-Bundesrichter Giusep Nay
Schweiz

Ex-Bundesrichter Giusep Nay stützt Petition «Es reicht»

10.12.16 (kath.ch) Die Petition «Es reicht» gefährdet das Mitspracherecht des Churer Domkapitels bei der Bischofswahl nicht. Das schreibt der frühere Bundesrichter Giusep Nay in einem Beitrag im «Bündner Tagblatt» (10. Dezember). Vielmehr sei die Petition ein deutliches Zeichen an den Papst, dass Kirchenvolk am Mitspracherecht des Domkapitels festhalte. Mit Nay schaltet sich eine gewichtige Stimme um die Nachfolge von Bischof Vitus Huonder in die Debatte ein.

Die Petition gefährde das kirchenrechtliche Privileg des Domkapitels nicht, aus einem Dreiervorschlag seitens des Vatikan den Churer Bischof zu wählen, schreibt Nay in der Zeitung. «Sie macht im Gegenteil allen für eine gute Bischofswahl verantwortlichen Instanzen (…) klar, dass eine Bischofswahl, ohne auf alle zu hören, die am ganzen kirchlichen Leben wollen teilhaben können, das Bistum nicht zur dringend benötigten Ruhe kommen lassen würde.»

Deutliches Zeichen an den Papst

Der Vorstoss ist laut Nay auch «ein deutliches Zeichen» an den Papst, dass das vom 15. bis Anfang 19. Jahrhundert bestehende freie Bischofswahlrecht des Churer Domkapitels im Bewusstsein des Kirchenvolkes nachwirke. Aus diesem Recht entwickelte sich schliesslich das aktuelle Mitbestimmungsrecht des Domkapitels, wie Nay darlegt.

Mit der Forderung nach einem Apostolischen Administrator wollten die Petitionäre erreichen, dass das Wahlrecht entsprechend seinem Zweck ausgeübt werden, betont Nay. Und das bedeute, dass den Bedürfnissen der betroffenen Gläubigen Rechnung getragen werden müsse.

Befürchtungen zurückgewiesen

Mit seiner Darlegung im «Bündner Tagblatt» weist der frühere Bundesrichter Befürchtungen zurück, die Forderung nach einem Administrator könnte das Mitspracherecht bei der Bischofswahl untergraben. Solche Befürchtungen, die ein Jurist und Theologe geäussert hatte, waren Mitte November in einem Artikel in mehreren Schweizer Zeitungen zu lesen.

Der frühere Weihbischof von Chur, der Jesuit Peter Henrici, hatte als Reaktion darauf in einer Stellungnahme auf kath.ch (22. November) betont: «Die Ernennung eines Apostolischen Administrators hebt ein bestehendes Bischofswahlrecht keineswegs auf; dieses wird nur für eine Weile aufgeschoben.» (rp)

Alt-Bundesrichter Giusep Nay | © Adrian Müller
10. Dezember 2016 | 15:26
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