EvB: Syngenta-Pestizidfrage zeigt Notwendigkeit der Konzerninitiative

Genf, 21.5.15 (kath.ch) Fast überall, wo sich die Erklärung von Bern (EvB) engagiert, geht es um fehlende Unternehmensverantwortung. Das schreibt die entwicklungspolitische Organisation in ihrer Mitteilung vom Donnerstag, 21. Mai. Als Beispiel nennt sie ein Syngenta-Pestizid, das nicht auf die Liste gefährlicher Produkte kam, die besonderen Importbestimmungen unterlegen.

Ob Textilunternehmen oder Agromulti: Unternehmen handeln ohne gesetzliche Rahmenbedingungen weiterhin nur nach dem Prinzip der Profitmaximierung und nehmen Menschenrechtsverletzungen bewusst in Kauf, schreibt die EvB in ihrer Mitteilung. Der Einsatz für die Konzernverantwortungsinitiative bleibe deshalb auf ihrer Prioritätenliste, in den konkreten Fällen ebenso wie bei der Unterschriftensammlung und Generalversammlung am 6. Juni in Bolligen (BE) zum Thema.

Pestizidindustrie mischte sich ein

Insbesondere kritisiert die Organisation, dass Indien und Guatemala letzte Woche verhindert haben, dass das Syngenta-Pestizid Paraquat auf die Liste der gefährlichen Chemikalien und Pflanzenschutzmittel kam, die unter erschwerten Importbestimmungen stehen. Die beiden Länder wurden dabei unterstützt von der Pestizidindustrie. Dies geschah an der 7. Konferenz der 154 Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über den Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln in Genf. Das Übereinkommen verlangt bei Stoffen, die auf der erwähnten Liste stehen, eine «Prior Informed Consent»-Prozedur, das heisst, die Vertragspartner, also die beteiligten Länder, müssen einander wechselseitig informieren. Auch ist eine explizite vorherige Zustimmung des Landes notwendig, bevor ein gefährlicher Stoff importiert werden darf.

Dass das Syngenta-Pestizid auf die Liste kommen solle,  hatte Burkina Faso verlangt. Im afrikanischen Land hatte das vergleichbare Syngenta-Produkt «Gramoxone Super» zu zahlreichen Vergiftungen geführt, wie die EvB schreibt. Sie habe solches in einer Studie nachgewiesen. Paraquat ist in der Schweiz und vielen anderen Ländern seit Jahren verboten. Dass Paraquat und andere Chemikalien wegen Einsprache einzelner Länder nicht auf die Liste komme, zeige, dass das Rotterdamer Übereinkommen ein grundlegendes Umsetzungsproblem hat, ist die EvB überzeugt. Eine neu gebildete Arbeitsgruppe unter den Beteiligten des Rotterdamer Übereinkommens erarbeite Massnahmen, um diese Mängel zu beheben. (rp)

21. Mai 2015 | 13:05
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