Taufen im Genfersee
Schweiz

Evangelischer Pastor klagt vor Bundesgericht: «Taufe im Genfersee hat symbolischen Charakter»

Die evangelische Freikirche von Cologny hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie wehrt sich gegen das behördlich verfügte Taufverbot im Genfersee. Ihr Pastor Jean-René Moret findet: «Die Behörden schützen die Sensibilität der Atheisten.»

«Das Untertauchen in einen See oder in ein fliessendes Gewässer erinnert an die Taufe Jesu», schreibt Jean-René Moret, Pastor der Freikirche von Cologny, auf Anfrage von kath.ch. «Die ersten Christen zogen es vor, sich an möglichst natürlichen Orten taufen zu lassen.»

Taufe an «von Gott erschaffenem Ort»

Der Pastor verweist auch auf den symbolischen Charakter einer solchen Taufe. Es sei schön, «sich an einem vom Gott erschaffenen Ort taufen zu lassen, anstatt in einem von einem Menschen fabrizierten Becken».

Pastor Jean-René Moret
Pastor Jean-René Moret

Bisher war es Tradition unter den evangelischen Freikirchen, Taufzeremonien im Genfersee durchzuführen. Auch die Freikirche von Cologny machte das, etwa einmal pro Jahr, so Moret. Die Behörden tolerierten das.

Untertauchen als Symbol

«Wir taufen immer mit Untertauchen. Denn dass symbolisiert besser das Sterben der alten Lebensart, um ein neues Leben mit Jesus Christus zu führen.» Das werde nicht nur bei Taufen im See so gehandhabt, sondern auch bei Taufen – in einem aufstellbaren Becken in kirchlichen Räumen oder in einem privaten Bad. Laut Moret werden nur Erwachsene oder entscheidungsfähige Jugendliche getauft.

Im letzten Sommer war Schluss mit der Taufe im Genfersee. Am 27. Juni verbot dies das Departement für Bevölkerungssicherheit und Gesundheit der evangelischen Freikirche von Cologny. Diese hatte darum ersucht, eine Taufe am Strand von La Savonnière in Collonge-Bellerive GE durchzuführen. Geplant war eine einstündige Zeremonie in familiärem Rahmen an einem Sonntagmorgen – mit Gesängen, aber ohne technische Verstärkung.

Blick auf das Quartier Eaux-Vives hinter dem Genfer Springbrunnen
Blick auf das Quartier Eaux-Vives hinter dem Genfer Springbrunnen

Genfer Laizitätsgesetz als Verbotsgrund

Departement wie auch Verwaltungsgericht argumentierten mit dem Genfer Gesetz zur Laizität. Das Gericht befand zudem, dass der Zugang zum Strand religiösen Organisationen vorbehalten sein sollten, die «eine Beziehung zum Staat unterhalten».

«Das Departement versucht die öffentlichen Kulthandlungen zu verhindern, um die Sensibilität der Atheisten zu schützen», schreibt Pastor Jean-René Moret. Der öffentliche Raum werden damit «ein bevorzugter Ort des Atheismus», anstatt ein für alle offener Ort zu sein, in dem das Recht jedes einzelnen respektiert werde.

Der Entscheid der Behörden sei ungerecht und diskreditierend, findet Moret. Damit werde das Grundrecht, seinen Glauben öffentlich zu leben, eingeschränkt.

Religionsfreiheit beeinträchtigt

Deshalb hat Freikirche von Cologny am 6. Februar Klage vor Bundesgericht eingereicht – unterstützt durch die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), eine Dachorganisation der Freikirchen. Diese versandte am 7. Februar dazu eine Medienmitteilung. Der Kanton Genf verletze mit seinem Entscheid das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot, heisst es darin. Und er beeinträchtige die Religions- und Versammlungsfreiheit ungerechtfertigt.

«Wenn die öffentliche Ordnung nicht bedroht ist und die Rechte des Einzelnen respektiert werden, muss der Staat allen erlauben, sich auf öffentlichem Grund zu äussern und zu versammeln», schreibt die SEA. Es gehe auch nicht an, dass der Staat bei seinen Entscheiden gewisse Glaubensrichtungen bevorzugt behandle gegenüber anderen.


Taufen im Genfersee | © zVg
14. Februar 2023 | 17:36
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!