Kantige Linien in Basel-Land: Kirche in Muttenz
Schweiz

Ein externer Experte soll die Wogen in katholisch Basel-Land glätten

Allschwil BL, 22.6.17 (kath.ch) Es bleibt dabei: Auch nach der Synodensitzung von Mittwochabend steigt die katholische Kirche Basel-Landschaft aus der bikantonalen Fachstelle katholisch bl.bs aus. Ein externer Experte wird die Schaffung der pastoralen Stellen im Kanton begleiten, erklärte die Kantonalkirche auf Anfrage. Diese übernehmen die Aufgaben im Kanton, für welche die Fachstelle bisher verantwortlich war.

Georges Scherrer

Die Sitzung der Synode, die in Allschwil tagte, dauerte am Mittwochabend länger als üblich. Kurz nach 18 Uhr wurde sie mit einer Besinnung eröffnet. Die ordentlichen Geschäfte wurden bis zwanzig Uhr erledigt. Nach der Pause folgte der dicke Brocken: Die Kritik an der einseitigen Kündigung des Vertrags mit der bikantonalen Fachstelle katholisch bl.bs durch den Landeskirchenrat Basel-Land. Zwei Stunden lang wurde debattiert. Die Synodalen konnten um 22.30 Uhr den Tagungsort, den Allschwiler Kirchgemeindesaal, verlassen.

Gemäss dem Verwalter und Informationsbeauftragten der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft, Martin Kohler, gerieten sich die Synodalen (Legislative) und der Landeskirchenrat (Exekutive) nicht in die Haare. Mit Ausnahme eines lauten Protestrufes sei die Aussprache respektvoll verlaufen.

Der Landeskirchenrat unter der Führung seines Präsidenten Ivo Corvini-Mohn habe sich erfreut darüber gezeigt, dass endlich der Dialog mit der Synode geführt werden konnte. Drei Interpellationen und zwei Postulate wurden als dringlich erklärt und konnten darum an der Synode direkt behandelt werden. Zwei Interpellationen äussern sich kritisch zur einseitigen Kündigung des Vertrags mit der Fachstelle bl.bs. Eine sieht es als Chance, dass die Angebote der Fachstelle auf die Schaffung von Pastoralräumen im Kanton Basel-Landschaft ausgerichtet werden können.

Vertrauen in die Exekutive

In seinem Eingangsvotum ging der Synodenpräsident Pascal Ryf auf die Streit- beziehungsweise Konfliktkultur ein, die nach Bekanntwerden der Kündigung geherrscht habe. Er wünschte sich, dass die Medien auch Präsenz zeigten, wenn die Kirche positive Botschaften vermittle. Er regte an, den weiteren Verlauf in Sachen «Fachstelle» in einem würdigen Rahmen abzuwickeln.

Der Landeskirchenrat habe weiterhin das Vertrauen der Synode, hält Kohler fest. Zur Kündigung hätten auch «anhaltende personelle Schwierigkeiten in der Fachstelle» geführt. Aufgrund einer nun vorliegenden Kündigung sehe sich der Landeskirchenrat in seinem Entscheid bestätigt. Zur Zeit der Entscheidung konnte diese aus Datenschutzgründen jedoch nicht kommuniziert werden, so Kohler. In der Fachstelle sei es oft zu Personalwechsel gekommen. Innerhalb weniger Jahre kannte die Stelle drei verschiedene Leiter, so Kohler.

Bistum wünscht klärende Gespräche

Dies liege nicht an den Personen, die dort angestellt sind, sondern an «strukturellen Problemen», so Kohler. Gemeint sind damit Fragen im Bereich des dualen Systems, das die Kirche Schweiz kennt, wo ein Nebeneinander von pastoralen und staatskirchenrechtlichen Gremien herrscht. Die Bistumsleitung habe bezüglich des dualen Systems Gespräche angeregt.

An der Synode wurde eine Stellungnahme verlesen, in der Diözesanbischof Felix Gmür erklärt, die «unabgesprochene Kündigung» der Fachstelle verletze eine gemeinsame Erklärung zwischen Bistum und Landeskirche aus dem Jahr 2011. Dieser Ansicht ist der Landeskirchenrat Basel-Landschaft nicht, wie er vor der Synode in der Antwort auf eine Anfrage erklärte. Mit dem Entscheid baue der Landeskirchenrat pastorale Aufgaben nicht ab, sondern nehme einen «Umbau in den Kanton Basel-Land» vor.

Konfliktsituationen thematisieren

Bistum und Landeskirchenrat sind in der Frage, ob die Erklärung von 2011 verletzt wurde, also nicht der gleichen Meinung. Tangiert ist das duale System. Klärende Gespräche mit der Bistumsregionalleitung sind vorgesehen, erklärt Kohler, «damit in Zukunft in Konfliktsituationen» richtig reagiert wird.

«Es ist das erste Mal, dass seit Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung eine derartige Friktion entstand», betont Kohler. Bisher sei die Zusammenarbeit sehr gut gewesen. Es werde bei den Gesprächen aber auch darum gehen zu prüfen, wer für den Landeskirchenrat im pastoralen Bereich die Ansprechpartner beim Aufbau der neuen pastoralen Einrichtungen sind.

Kirchenrat hielt sich an Verfassung

Für das aus Sicht vieler Beobachter etwas abrupte Vorgehen bei der Kündigung wurde der Landeskirchenrat gemäss Kohler an der Synode gerügt und habe dies als Kritik zur Kenntnis genommen. Die Synode hat mit knapper Mehrheit einen Vorstoss angenommen, in dem verlangt wird, dass künftig Verträge nicht mehr über den Kopf der Legislative hinweg gekündigt werden dürfen.

Aus Sicht des Landeskirchenrates dürfen die Mitglieder der Synode dies verlangen. Dies könne aber nur über die Änderung der Verfassung der Landeskirche erreicht werden, betonte Corvini in seiner Antwort. Vertragskündigungen liegen gemäss der aktuellen Verfassung in den Zuständigkeiten der Exekutive.

Externer Experte wird eingeschaltet

Die Kündigung der Fachstelle wird nicht rückgängig gemacht. «Aus pastoraler Sicht» gehen die Wege der beiden Kantone auseinander. Die Bedürfnisse seien zu verschieden, so Kohler. Der Landeskirchenrat unterstütze den Umbau, indem er sich an den Gesprächen zur pastoralen Ausrichtung mit der Bistumsleitung beteilige. Diese werden von einem externen Projektleiter begleitet.

Die Landeskirche stellt sich auch mit einem finanziellen Beitrag hinter diese «unabhängige, externe, fachkompetente Persönlichkeit», die jenen Prozess mitleitet, der in einem Jahr mit der Gründung der pastoralen Stellen in den neuen Pastoralräumen des Kantons enden soll.

 

Kantige Linien in Basel-Land: Kirche in Muttenz | © Hans Merrouche
22. Juni 2017 | 17:07
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