Adam und Eva, Orvieto
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Drittes Geschlecht: Nicht mehr nur Adam und Eva

Bonn/Rom, 14.12.18 (kath.ch) Seit Adam und Eva genügte Katholiken, was auf den ersten Seiten der Bibel steht: dass Gott den Menschen als Mann und Frau erschuf. Jetzt müssen sie sich in Deutschland daran gewöhnen, dass es Personen gibt, die weder das eine noch das andere, sondern «divers» sind. Der neue Geschlechtseintrag, den Bundestag und Bundesrat in dieser Woche beschlossen haben, hebt die katholische Weltsicht nicht aus den Angeln, stellt aber die Kirche vor ungewohnte Fragen.

Burkhard Jürgens

Ein grundsätzliches Problem sieht die Deutsche Bischofskonferenz nicht. Schon die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts im November 2017 zu einer rechtlichen Nachbesserung bewertete man als «nachvollziehbar»: Wenn eine eindeutige Zuordnung zu der «binären Einteilung» nicht möglich sei, so Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp damals, dürfe niemand durch Gesetz oder Gesellschaft dazu gezwungen werden. Statt eines Verzichts sei es dann aber «besser, eine positive Zuordnung zu wählen».

Jobausschreibungen betroffen

Inzwischen befassten sich laut Bischofskonferenz kirchliche Verwaltungsrechtler mit möglichen Folgen einer dritten Geschlechtskategorie – etwa in Ausschreibungstexten für kirchliche Stellen. Was kirchliche Personenregister betrifft, verwenden Kirchenbücher üblicherweise die Namens- und Geschlechtsangaben, die die betreffende Person nach staatlichem Recht führt. Hier könnte also künftig das dritte Geschlecht Einzug halten, obwohl es in der Bibel nicht vorgesehen ist.

Eine allgemeine Massgabe für den Umgang mit dem dritten Geschlecht gibt es in der katholischen Kirche nicht. In Rom heisst es dazu, man solle eine Lösung erst einmal auf Ebene der Bischofskonferenz suchen – also dort, wo der Gesetzgeber den Kirchenrechtlern dieses Problem eingebrockt hat. Ein Knackpunkt ist die Ehe: Aus katholischer Sicht kann der Lebensbund nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden.

Frage der Ehe-Gültigkeit

Mit einem schlichten «Nein» zu Diversen-Ehen ist es katholischerseits nicht getan. Denn eine Rolle spielen in der kirchenrechtlichen Praxis auch Ehen, die nicht katholisch geschlossen wurden: Wenn etwa ein evangelischer Mann, der mit einem diversen Menschen verheiratet ist, nach einem Zerbrechen dieser Verbindung eine Katholikin vor den Traualtar führen will, muss aus katholischer Sicht die Gültigkeit der ersten Ehe geprüft werden.

Bevor der Umgang mit dem dritten Geschlecht jetzt zum Thema wurde, war die sogenannte Transsexualität das Kniffligste, was Kirchenrechtlern auf den Tisch kam. Dabei ging es nach Worten eines Experten im Vatikan, der nicht mit Namen zitiert werden darf, nur um «wenige Einzelfälle». Allein die seelische Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, reiche nicht als Argument. «Ein Mann, der sich als Frau fühlt, ist keine Frau», so die Auffassung des Kanonisten.

Taufeintrag könnte katholische Ehe verhindern

Beim dritten Geschlecht ist die Sache komplizierter. Für die Taufe ist es jedoch kein Hindernis. «Die Taufe werden wir nicht verweigern, weil die Taufe heilsnotwendig ist», sagt der Kurienmitarbeiter. In diesem Punkt war die Kirche immer grosszügig. Das Seelenheil ist oberstes Gesetz. Vor hundert Jahren sah der Kirchenrechtskodex sogar vor, jeder missgestaltete Fötus, lateinisch «monstrum», sei «wenigstens bedingungsweise» zu taufen – auch er sollte den erlösten Kindern Gottes zugerechnet werden. Die Vorschrift ist inzwischen weggefallen.

Zum Schwur kommt es beim Eintrag ins Taufregister, das praktisch die Drehscheibe ist für alle weiteren Personenstandsangelegenheiten eines Christenmenschen. Bislang gibt es bei der Taufanmeldung oder im Register nur die Wahl zwischen «männlich» und «weiblich». Trüge der Pfarrer «divers» ein, hätte er dem Kindlein nach jetziger römischer Sachlage sowohl eine katholische Ehe wie auch die Karriere als Priester verbaut.

Evangelische Seite übernimmt

Auch auf evangelischer Seite spielt für die Taufhandlung selbst das Geschlecht keine Rolle, wie die Pressestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärte. Und in den Kirchenbüchern entsprächen die Kategorien den Vorgaben des Personenstandsgesetzes. «Wenn das Personenstandsrecht eine Dritte Option einführt, wird das auch in die Kirchenbücher übernommen», teilte eine Sprecherin in Hannover mit.

Hinsichtlich Stellenausschreibungen hiess es, das Kirchenamt der EKD sei «bereits jetzt bemüht, die Stellen nicht mehr dualistisch, sondern geschlechtsneutral auszuschreiben». Vielleicht ein ökumenischer Wink an die Katholiken. (kna)

Adam und Eva, Orvieto | © Herbert Krick / pixelio.de
14. Dezember 2018 | 16:53
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