Zürich mit Grossmünster (rechts).
Schweiz

Die Zürcher Kirche soll an der Urne reformiert werden

Zürich, 19.9.18 (kath.ch) Am 23. September kommt die revidierte Kirchenordnung der Zürcher Landeskirche vors Stimmvolk. Im Mai hatte die Synode die Teilrevision verabschiedet. Seit Ende August setzt sich ein Komitee dafür ein, dass die Teilrevision abgelehnt wird.

Patricia Dickson

In einem sind sich Befürworter und Gegner einig: Die reformierte Zürcher Landeskirche braucht eine neue Kirchenordnung. Sie muss sich wappnen für eine Zukunft mit weniger Kirchenmitgliedern.

Aus diesem Grund hat die Synode im Laufe mehrerer Sitzungen eine Teilrevision beraten und im Frühling mit 71 zu 23 Stimmen angenommen. Dennoch ruft nun ein Komitee, dem auch neun Synodale angehören, dazu auf, die Teilrevision an der Urne abzulehnen.

Grosskirchgemeinde

Die Teilrevision der Kirchenordnung findet zwar auf kantonaler Ebene statt, vom Ausgang der Abstimmung sind jedoch die Kirchgemeinden der Stadt Zürich unmittelbar betroffen. Sie brauchen die Anpassungen, um wie geplant ab 1. Januar 2019 eine gemeinsame Grosskirchgemeinde zu werden.

Der Kirchenrat und das Nein-Komitee hatten Ende August jeweils an einer Pressekonferenz die Medien über ihre Argumente informiert.

Pfarrer pro Mitglieder

Am stärksten stören sich die Gegner an der neuen Zuteilung der Pfarrstellen. Diese macht die Stellenprozente abhängig von der Grösse der Kirchgemeinde, sprich der Mitgliederzahl. Bis anhin konnten hier schon kleine Schwankungen den Verlust einer Vollzeitstelle bedeuten. Dies soll mit der neuen Zuteilung verhindert werden: Neu würden die Pfarrstellen in Zehnprozent-Schritten verteilt. Ausserdem sollen Kleinstgemeinden mindestens 50 Stellenprozente unabhängig der Mitgliederzahl erhalten.

Dennoch ist Ivan Walther, Mitglied des Gegenkomitees, überzeugt: «Die lineare Berechnung schadet den kleineren Kirchgemeinden.» Grössere Kirchgemeinden würden mehr Stellenprozente auf Kosten der kleineren erhalten. Mit der Teilrevision nehme der Fusionsdruck auf diese Gemeinden zu, argumentierte er an der Pressekonferenz des Nein-Komitees vom 23. August.

Fokus auf aktive Kirchenmitglieder

Das Komitee betonte ausserdem die Wichtigkeit des sonntäglichen Gottesdienstes. Mit weniger Stellenprozenten müsse man in kleinen Gemeinden Abstriche machen, bei der Seelsorge, aber auch bei der Häufigkeit der Gottesdienste. Für das Überleben einer Kirchgemeinde seien der Pfarrer und die sonntägliche Tradition jedoch zentral. Damit betont das Komitee auch seinen Fokus auf die aktiven Kirchenmitglieder, während der Kirchenrat mit der Teilrevision auch der Mehrheit der distanzierten Mitglieder Rechnung tragen will.

Ausserdem komme der Kirchenrat mit der neuen Regelung einem Wunsch aus der Pfarrschaft nach, erklärte Kirchenratspräsident Michel Müller an der Pressekonferenz des Kirchenrates vom 21. August: «Die neue Verteilung schafft gleiche Anstellungsbedingungen für alle.» Nach altem System wird nämlich zwischen ordentlichen Pfarrstellen und Ergänzungspfarrstellen unterschieden. Letztere mussten alle paar Jahre mit einer Streichung rechnen. «Es waren gewissermassen Schleudersitze.»

Struktur über Inhalt – oder umgekehrt

Ein weiterer Dorn im Auge der Gegner ist die Bildung grösserer Kirchgemeinden, für welche die neue Kirchenordnung die Basis legt. Die Bildung der Stadtkirchgemeinde Zürich könne bedenkliche Folgen für die gesamte Landeskirche haben. Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden im Zusammenhang mit dem Prozess KirchgemeindePlus würden den Verwaltungsapparat aufblähen, Machtkämpfe verursachen und die Basis verunsichern, argumentiert Ivan Walther vom Nein-Komitee. Der Reformprozess stelle Strukturen über Inhalte.

In der Struktur, welche die Teilrevision biete, sieht Kirchenratspräsident Michel Müller jedoch die Chance, künftig inhaltliche Fragen anzugehen: «Es braucht diese Anpassung bei den Strukturen. Sie bilden den Rahmen, um Neues zu entwickeln und Bewährtes beibehalten zu können.»

Professionalisierung: Chance oder Problem?

Umstritten ist auch die neue Möglichkeit, Kirchenschreiber einzustellen. Diese Professionalisierung sei teuer und entmutige Freiwillige, sich unentgeltlich für ihre Kirchgemeinde zu engagieren. Der Kirchenrat argumentiert wiederum, dass Kirchenschreiber die Kirchenpflege entlasten können. Es bestünde jedoch kein Zwang, solche Stellen zu schaffen.

Klein gegen Gross, Land versus Stadt oder wenige Aktive statt viele Distanzierte. In der Abstimmung geht es um gegensätzliche Überzeugungen über eine gemeinsame, künftige Form der Kirche. Die Gegner hoffen, dass das Stimmvolk ein Zeichen gegen die Reformpläne setzt. Der Kirchenrat sieht in der Teilrevision den ersten Schritt zu einer «zukunftsfähigen Volkskirche». (ref.ch)

Zürich mit Grossmünster (rechts). | © pixabay.com CCO
19. September 2018 | 05:21
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