Halbmond im Alpstein
Schweiz

Die CVP stellt dem Fundamentalismus die christlich-jüdische Kultur entgegen

Bern, 13.12.18 (kath.ch) «Rechtsstaat und Fundamentalismus» ist das Positionspapier der CVP Schweiz überschrieben. Es richtet sich nicht ausdrücklich, aber hauptsächlich gegen islamischen Fundamentalismus. Die Partei will das «Tabuthema» Islamismus ungeschönt zur Debatte stellen.

In dem als «Diskussionsgrundlage» benannten knapp fünfseitigen Papier wird die CVP in ihren Forderungen sehr deutlich: Keine Scharia, keine Parallelgesellschaften, keine zu Gewalt aufrufenden Prediger, keine diskriminierenden Kleidervorschriften, gleiche Bildungschancen für alle.

Religionsfreiheit: ja, aber

In der Einleitung verweist die CVP auf Entstehung und Bedeutung des Schweizer Rechtsstaates und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung. Sie sei «Erbe unserer christlich-jüdisch geprägten Kultur wie auch unserer politischen Fähigkeit, die historischen religiösen Konflikte mit Vernunft zu überwinden».

Ohne Frage stellt sich die Christlich-demokratische Volkspartei hinter die Religionsfreiheit. Aber diese sei «keine private Angelegenheit»: «Der Ausdruck einer Religionszugehörigkeit in der Öffentlichkeit sollte deshalb gewissen Regeln unterliegen», heisst es im Papier weiter. Wo das – durch den Staat, aber auch durch die Glaubensgemeinschaft selber – nicht gewährleistet werden könne, erkennt die CVP eine fundamentalistische Strömung.

Unterschätzte Ideologien

Im Konkreten geht es der CVP um Konflikte, die sich an Formen des islamischen Glaubenslebens entzündet haben. Hier gelte es eine «längst fällige Debatte» zu führen. Die CVP ist der Meinung, dass die Verbreitung islamischer Ideologien zu Missionszwecken unterschätzt werde. «Die Debatte wird tabuisiert, was gefährlich ist», schreibt die Partei dazu.

Die CVP grenzt sich danach deutlich von jeglichem fundamentalistischen Gedankengut ab: Islamische Gemeinschaften in der Schweiz müssten transparent und rechtsstaatlich organisiert sein. Kleidervorschriften mit diskriminierendem Charakter lehnt die Partei ab. Uneinigkeit gibt es allerdings beim Kopftuchverbot für Mädchen im Kindergarten und in der Schule.

Mädchen und Frauen besonders fördern

Abgelehnt werden auch Kinder- und Zwangsehen. Vielmehr gelte es, für muslimische Frauen und Mädchen aus Flüchtlingsfamilien die gleichen Bildungschancen zu garantieren. Deren Integration ist für die CVP denn auch eine zentrale Aufgabe. «Frauen und Mädchen kommt bei der Integration ihrer Familien in unsere Gesellschaft eine besondere Rolle zu», schreibt die Partei.

Bei der Integration sieht die CVP aber nicht allein den Staat in der Pflicht. Vielmehr erwartet sie von den Religionsgemeinschaften nicht nur ein klareres Bekenntnis zum Rechtsstaat, sondern auch eigene Anstrengungen, um die Religionsangehörigen mit den hier geltenden Normen und Grundlagen vertraut zu machen.

Vorerst keine Anerkennung

Konkret wird das Papier auch in der Frage einer offiziellen Anerkennung muslimischer Gemeinden sowie einer Imam-Ausbildung. Dies müsste nach Meinung der CVP in den Kantonen geregelt werden und unbedingt eine Prüfung der Finanzstrukturen der Organisationen beinhalten.

Mit dem Positionspapier will die CVP die Debatte «über die zentralen Werte, die unsere Gesellschaft lenken» auf breiter Basis lancieren. Gleichzeitig verlangt die Partei mit einem Postulat, dass der Bundesrat «Massnahmen für die Integration verschiedener Kulturen erwägt», wie es in der Mitteilung heisst. (ms)

Halbmond im Alpstein | © Christian Meier
13. Dezember 2018 | 15:54
Teilen Sie diesen Artikel!

Frankreich bestätigt Burkaverbot

Nach Kritik des UN-Menschenrechtsausschusses hat Frankreichs Senat das Verbot der islamischen Burka erneut bekräftigt. Die geltende Rechtsordnung zur Vollverschleierung im öffentlichen Raum solle beibehalten werden, heisst es in einer Resolution, wie die Zeitung «La Croix» (Donnerstag) berichtet.

Im Oktober hatte der UN-Menschenrechtsausschuss das Burkaverbot als «religiöse Diskriminierung» und als ein Hindernis für Frauen kritisiert, ihre Religion frei auszudrücken. 2014 und 2017 hatte sich bereits der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit dem Thema befasst und das Kopftuchverbot als rechtmässig eingestuft.

Frankreich hatte 2010 Kleidung untersagt, die das Gesicht verhüllt. Gerechtfertigt wurde das insbesondere mit Sicherheitsbedenken in Zeiten islamistischen Terrors. (kna)