Muslimin mit Kopftuch
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Deutschland: Pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig

Karlsruhe, 13.3.15 (kath.ch) Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. In seiner am Freitag, 13. März, veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen Recht, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch, beziehungsweise ersatzweise eine Mütze tragen wollten.

Das war ihnen von den Schulbehörden auf Basis des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes verboten worden. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts erklärte dies nun mit sechs zu zwei Stimmen für verfassungswidrig, da das allgemeine Kopftuchverbot die Religionsfreiheit der Musliminnen verletze. Karlsruhe distanziert sich damit von seiner im Jahr 2003 gefällten ersten Kopftuchentscheidung, die den Ländern gerade das Recht zuschrieb, durch Schulgesetze Kopftuchverbote zu erlassen.

Verbot nur bei konkreter Gefahr für Schulfrieden zulässig

Die Verfassungsrichter erläuterten, dass ein generelles Kopftuchverbot unter Verweis auf eine mögliche «abstrakte» Gefahr für den Schulfrieden ein unzulässiger und verfassungswidriger Eingriff in die Religionsfreiheit sei. Ein Verbot sei nur dann möglich, wenn das Tragen der Kopfbedeckung zu einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führe oder führen könnte. Auch kritisiert das Verfassungsgericht das NRW-Schulgesetz, weil es als «Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert» sei. Darin sieht Karlsruhe einen Verstoss gegen das grundgesetzliche Verbot einer Benachteiligung aus religiösen Gründen. «Werden äussere religiöse Bekundungen durch das pädagogische Personal in der Schule untersagt, so muss dies grundsätzlich unterschiedslos geschehen», betonen die Verfassungsrichter. Es gebe keine «tragfähige Rechtfertigung» für eine Bevorzugung der christlichen oder jüdischen Religion. Auch verbiete sich die pauschale Schlussfolgerung, dass die Trägerin eines muslimischen Kopftuchs ein Zeichen gegen Gleichberechtigung von Mann und Frau oder für eine Einschränkung der Freiheitsgrundrechte setze, heisst es in dem Urteil. Zudem gehe vom Tragen eines islamischen Kopftuchs «für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus».

Zwei Richter mit abweichender Meinung

Die beiden Karlsruher Richter Wilhelm Schluckebier und Monika Hermanns trugen die Entscheidung des Senats indes in weiten Teilen nicht mit und formulierten in einem Sondervotum ihre abweichende Meinung, wonach das nordrhein-westfälische Kopftuchverbot nicht gegen das Grundgesetz verstosse.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit. Die Richter stellten damit klar, dass Deutschland nicht auf eine bestimmte Religion, sondern auf Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz gründe.

Auch der Zentralrat der Muslime begrüsste das Urteil. «Es ist ein richtiger Schritt, weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt», erklärte Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln.

Katholische Bischöfe begrüssen Urteil

Auch die katholischen Bischöfe begrüssten die Entscheidung. Sie sei «ein starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit» erklärte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Freitag in Bonn.

Künftig müsse im konkreten Einzelfall zwischen der Glaubensfreiheit der einzelnen Lehrkraft und den legitimen Anliegen des Staates entschieden werden, den Schulfrieden und die staatliche Neutralität zu wahren, so Langendörfer. Er hob zugleich hervor, dass das Gericht die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche verstehe, sondern als eine offene Haltung, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermassen fördere. «Das Gericht bestätigt damit: Religion und religiöses Bekenntnis haben einen legitimen Platz im öffentlichen Raum.»

 

Hinweis: Fotos finden Sie in der KNA-Bild-Datenbank auf www.kna-bild.de (kna)

Muslimin mit Kopftuch | © Georges Scherrer
13. März 2015 | 14:09
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