Deutscher Bischof muss 20’000 Euro Schmerzensgeld bezahlen

Das Arbeitsgericht Trier hat Bischof Stephan Ackermann und das Bistum Trier dazu verurteilt, 20’000 Euro Schmerzensgeld an eine unter dem Pseudonym Karin Weissenfels bekannte Bistumsangestellte zu zahlen. Grund dafür ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte.