Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich
International

Deutsche Bundesländer verlangen Verschleierungsverbot vor Gericht

Berlin, 21.9.18 (kath.ch) Die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein Verschleierungsverbot vor Gericht ein. Einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzesantrag haben sie am Freitag im Bundesrat, der Länderkammer im Parlament, vorgestellt.

«Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht», sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Gerichte seien verpflichtet, mit allen Mitteln die Wahrheit herauszufinden. Bei Zeugenvernehmungen müsse das Gericht wissen, wen es vor sich habe und die Glaubwürdigkeit beurteilen können, erklärte Bausback. «Dies kann nur gelingen, wenn das Gericht die Gestik und Mimik des Zeugen berücksichtigt.» Die Burka oder der Nikab seien mit einer «akribischen, gewissenhaften Suche nach Wahrheit» unvereinbar.

Gerechtfertiger Eingriff in Religionsfreiheit

Der Gesetzesantrag sieht vor, dass Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht vor Gericht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Für Frauen, die aus religiösen Gründen ihr Gesicht mit einem Nikab oder einer Burka verhüllen, wäre dieses Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit, heisst es in der Begründung. Doch aus Sicht der Bundesländer wäre dieser Eingriff gerechtfertigt. Ausnahmen von dem Verbot sind etwa zum Zeugenschutz vorgesehen.

Der Vorschlag setzt laut dem deutschen Bundesrat einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. Bereits vor zwei Jahren hatte die Länderkammer demnach die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen.

Bei Beamten und Armeeangehörigen verboten

Seit Juni 2017 sind den Angaben zufolge Gesichtsverhüllungen bei Beamten und in der Bundeswehr verboten, seit Oktober 2017 auch für Autofahrer. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen. Richter können ein Verschleierungsverbot bislang dagegen nur in Einzelfällen anordnen. (kna)

Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich | © Hans Merrouche
21. September 2018 | 12:17
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