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Deutsche Bistümer wollen einige Finanzfragen gemeinsam angehen

Bonn, 17.8.19 (kath.ch) Die 27 katholischen Bistümer in Deutschland wollen ihre Zusammenarbeit in einigen Bereichen vertiefen. Deshalb wird der Verband der Diözesen Deutschlands per 1. November neu aufgestellt und bekommt eine straffere Struktur, wie die deutsche Bischofskonferenz am Freitag mitteilt.

Die verstärkte Zusammenarbeit der 27 deutschen Bistümer betrifft unter anderem die Regelung der betrieblichen Altersversorgung von rund 1,2 Millionen kirchlichen Mitarbeitern, die bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) versichert sind. Ab dem Frühjahr 2020 werde man sich mit dieser und anderen «grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen», heisst es in der Mitteilung.

Neue Verfassung für Verband der Diözesen

Für solche Fragen zuständig ist der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). In ihm sind seit 1968 die bundesweiten Aufgaben der katholischen Kirche gebündelt.  Per 1. November 2019 erhält der VDD eine neue Verfassung. Die deutsche Bischofskonferenz hat diese Verfassungsreform am Freitag einstimmig angenommen. Kern der VDD-Reform ist eine straffere Struktur. Im zentralen Beratungs- und Entscheidungsorgan, dem Verbandsrat, sitzen nun erstmals Bischöfe, Generalvikare, Finanzdirektoren und zwei vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandte Vertreter gleichberechtigt an einem Tisch. Er wird sich voraussichtlich im Frühjahr 2020 konstituieren.

Ausgleichzahlungen

Neben Aspekten der betrieblichen Altersversorgung soll der neue VDD-Verbandsrat unter anderem darüber beraten, welche Aufgaben mittel- und langfristig ein gemeinsames Handeln der Bistümer erforderlich machen und wie Lasten fair verteilt werden. Dabei geht es auch um künftige Ausgleichszahlungen zwischen reicheren und ärmeren Bistümern sowie die Bündelung von Verwaltungsarbeiten. Geklärt werden soll ferner, wie die katholische Kirche in Deutschland künftig ihre grundgesetzlich geschützten Gestaltungsmöglichkeiten nutzen will, etwa im Arbeitsrecht und beim Datenschutz.

Verband koordiniert bundesweite Aufgaben

Der 1968 gegründete Verband der Diözesen Deutschlands ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn koordiniert er einige bundesweite Aufgaben, die die 27 katholischen Bistümer gemeinschaftlich wahrnehmen. Hilfswerke und Verbände erhalten vom VDD ebenso Geld wie die Auslandsseelsorge, kirchliche Medienunternehmen und das Sekretariat der Bischofskonferenz. Dessen Chef, der Jesuit Hans Langendörfer, führt in Personalunion auch die Geschäfte des VDD.

Rund 115 Millionen pro Jahr

Über ein Umlageverfahren statten die Bistümer ihre gemeinsame Körperschaft mit Kirchensteuermitteln aus. An den steigenden Kirchensteuern wurde der VDD in den vergangenen Jahren nicht beteiligt. Aktuell stehen dem Verband rund 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, davon etwa die Hälfte für «weltkirchliche Aufgaben» im Ausland. Vor 25 Jahren verfügte der Verband noch über ein doppelt so hohes Budget wie heute. (kna)

 

 

Euro-Noten | © pixabay.com fotoblend CC0
17. August 2019 | 08:39
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