Reliquie der Heiligen Verena
Vatikan

Katholische Kirche regelt Umgang mit Reliquien genauer

Rom, 17.12.17 (kath.ch) Der Vatikan regelt den kirchlichen Umgang mit Reliquien genauer. Dazu veröffentlichte die zuständige Vatikanbehörde für Heiligsprechungen am Samstag eine zehnseitige Instruktion, die sich speziell an Bischöfe richtet. Sie soll helfen, die Echtheit von Reliquien sicherzustellen und den Umgang mit ihnen zu klären.

Warum sind Reliquien im Glauben der katholischen Kirche so wichtig? Bereits im ersten Satz der neuen Instruktion wird eine Erklärung gegeben: «Weil der Körper der Seligen und Heiligen, zur Auferstehung bestimmt, auf der Erde der lebendige Tempel des Heiliges Geistes gewesen ist und das Instrument ihrer Heiligkeit, anerkannt vom Apostolischen Stuhl.» Soweit die offizielle Erklärung.

Immer wieder ein Streitthema

Nicht nur seit der Reformation sind Reliquien – die im übrigen auch die orthodoxe Kirche sowie Buddhismus und Islam kennen – ein häufiges Streitthema. Einerseits werden Witze darüber gemacht, andernorts ist die Verehrung von Heiligen und ihrer Reliquien Bestandteil eines überbordenden Aberglaubens. Und trotz eines schon lange bestehenden Verbots werden angebliche oder tatsächliche Reliquien immer noch gehandelt.

Die neue Instruktion mit dem Titel «Die Reliquien in der Kirche: Echtheit und Aufbewahrung» erklärt im einzelnen, wie Bischöfe kirchenrechtlich korrekt mit Bitten zur Anerkennung von Reliquien umgehen sollen. Zudem regelt sie, was sie bei der Aufbewahrung, Entnahme und Überstellung von Reliquien zu beachten ist.

Strenge Vorgehensregeln

Der Bischof, so die Instruktion, ist in diesen Dingen letztverantwortlich, allerdings stets in Absprache mit der vatikanischen Heilig- und Seligsprechungskongregation. So dürfen Reliquien von Seligen und Heiligen nur dann öffentlich zur Verehrung ausgestellt werden, wenn die kirchlich Verantwortlichen dies genehmigt haben und ihre Echtheit garantieren.

Gemäss der neuen Instruktion ist auch eine eigene vatikanische Genehmigung erforderlich, um dem Leichnam eines Verstorbenen, der selig- oder heiligegesprochen werden soll, Gliedmassen zu entnehmen.

Verehrung erst nach Verfahrensschluss

Das Schreiben weist zudem darauf hin, dass mit den sterblichen Überresten von Menschen sorgfältig umgegangen werden, für die ein Heilig- oder Seligsprechungsverfahren im Gang sei. Bis zu einer Entscheidung im Verfahren dürfen diese Überreste allerdings nicht zur öffentlichen Verehrung ausgestellt werden.

Die jetzt vorgelegte Instruktion ersetzt einen Anhang der Instruktion «Sanctorum Mater» (Mutter der Heiligen) von 2008. Diese Richtlinie zu Seligsprechungsverfahren erinnerte an bestehende Normen und wollte juristische Abläufe zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischöfen verbessern.

Das Papier gab damals im Wesentlichen zwei unter Papst Johannes Paul II. verabschiedete Bestimmungen zu Seligsprechungen aus dem Jahr 1983 wieder. Bischöfe hätten diese Regeln jedoch oft unzureichend beachtet, sagte damals der zuständige Präfekt Kardinal Jose Saraiva Martins. (cic)

Reliquie der Heiligen Verena | © Vera Rüttimann
17. Dezember 2017 | 12:49
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Reliquien

Reliquien sind wörtlich «Überreste». Gemeint sind die sterblichen Überreste von als heilig verehrten Personen. Sogenannte primäre Reliquien sind die Leichname von Seligen oder Heiligen, grössere Körperteile von diesen oder die komplette Asche ihrer verbrannten Körper.

Als Sekundärreliquien gelten kleinere Körperteile oder Objekte wie Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände, die unmittelbar von ihnen berührt und benutzt worden sind. Auch sie sollen, so der Vatikan, in würdiger Weise und mit religiöser Ehrfurcht aufbewahrt und behandelt werden, «um jeden Anschein von Aberglauben oder Schacherei zu vermeiden».

Christen verehren Reliquien bereits seit früher Zeit, um sich der Toten zu erinnern oder deren Segen zu empfangen. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Heiligen in ihrer neuen, unvergänglichen Existenz bei Gott weiterhin mit ihrem irdischen Leib verbunden sind, der einst auferstehen soll. Damit werden Reliquien selbst Träger der himmlischen Kraft der Heiligen.

Der Handel mit Reliquien ist kirchenrechtlich verboten. Eine Veräusserung oder Übertragung darf nur mit Zustimmung des Vatikan erfolgen. Dessen Behörden kümmern sich auch um die Echtheitsprüfung, die Vergabe und Fragen des Kultes. (kna)