Blick auf Neuenburg.
Schweiz

Der Kanton Neuenburg will alle Religionen integrieren

Im Kanton Neuenburg ist das Verhältnis von Religion und Staat traditionell distanziert. Bislang sind die römisch-katholische, die reformierte und die christkatholische Kirche anerkannt. Eine Abstimmung am Sonntag könnte das ändern.

Daniel Eichkorn

Die Schweiz hat am 26. September vor allem die Abstimmung über die «Ehe für alle» im Blick. Entsprechend zurückhaltend ist die Berichterstattung in den Medien über eine Abstimmung in Neuenburg. Dabei hat das Abstimmungsresultat grosse Bedeutung für die rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften.

Am 26. September stimmt der Kanton Neuenburg über das neue Religionsgesetz zur Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften von öffentlichem Interesse ab. Die Befürworter erhoffen sich davon mehr Integration und weniger Extremismus. Gegen die Vorlage haben SVP und FDP das Referendum ergriffen. Die Gegner befürchten einen unzureichenden Schutz vor Extremismus – und wollen den Volkswillen stärken.

Konfessionen in Neuenburg. Quelle: Bundesamt für Statistik.
Konfessionen in Neuenburg. Quelle: Bundesamt für Statistik.

Worum geht es genau? Nach der römisch-katholischen, der reformierten und der christkatholischen Kirche könnten auch andere Religionsgemeinschaften als Institutionen des «öffentlichen Interesses» anerkannt werden. Damit könnten die Religionsgemeinschaften ebenfalls von finanziellen Vorteilen profitieren. Die römisch-katholische Kirche unterstützt das neue Religionsgesetz.

Das Volk soll über die Anerkennung entscheiden

Am 2. September 2020 verabschiedete der Grosse Rat das neue Religionsgesetz, über dem die Politik über zehn Jahre gebrütet hat. Dagegen haben SVP und FDP mit unabhängigen Unterschriftensammlungen das Referendum ergriffen.

Die SVP ist kategorisch gegen das neue Gesetz. Die Partei bezeichnet es als unvollständige Vorlage. «Die Kriterien der Anerkennung von Religionsgemeinschaften sind zu wenig anspruchsvoll. Damit wird religiöser Extremismus nicht verhindert», sagt Niels Rosselet-Christ, Fraktionspräsident der SVP.

Pluralisierung der Religionslandschaft

Die christlichen Kirchen im Kanton Neuenburg verloren im letzten Jahrzehnt Mitglieder. Dagegen ist die Zahl der Angehörigen nichtchristlicher Religionsgemeinschaften leicht gewachsen und heute relativ konstant. Das Bundesamt für Statistik erfasste für das Jahr 2019 im Kanton Neuenburg 146’466 Personen ab 15 Jahren.

Den Grossteil machten die Mitglieder der Evangelisch-reformierten (28’107) und der Römisch-katholischen Kirche (28’846) aus. Andere christliche Glaubensgemeinschaften, wozu z.B. die Christkatholiken gerechnet werden, zählten total 7’449 Mitglieder. Von den nichtchristlichen Gemeinschaften bildeten 2019 die Muslime mit 6’515 Mitgliedern die grösste Gruppe. Darauf folgten «andere Religionsgemeinschaften» wie die Buddhisten oder Bahaï mit total 1’553 und die Juden mit 254 Mitgliedern. (de)

Die FDP dagegen plädiert für einen direktdemokratischen Prozess: Statt des Grossen Rats soll eine obligatorische Volksabstimmung entscheiden, ob eine einzelne Religionsgemeinschaft anerkannt werden soll. Oder zumindest soll es die Möglichkeit eines fakultativen Referendums mittels 4’500 gültiger Unterschriften geben.

«Die Anerkennung durch eine Volksabstimmung wäre ein starkes Zeichen der Integration.»

Jean-Daniel Jaenneret

Diese Änderungsanträge der FDP wurden jedoch bereits im Grossen Rat abgelehnt. Die Verfassung sieht ein fakultatives Referendum nur dann vor, wenn dies 30 Abgeordnete des Grossen Rates fordern. Jean-Daniel Jaenneret, Grossrat und Präsident des Referendumskomitees der FDP, sagt: «Die Anerkennung durch eine Volksabstimmung wäre ein starkes Zeichen der Integration und würde Legitimität verleihen.»

Schützt das neue Gesetz ausreichend vor religiösem Extremismus?

Im Kanton Neuenburg schreibt die laizistische Verfassung eine klare Trennung zwischen Staat und Religion vor. Mit dem Artikel 99 der neuen Kantonsverfassung vom 20. September 2000 erhielten auch andere Religionsgemeinschaften als die genannten drei christlichen Kirchen das Recht, sich anerkennen zu lassen. Doch das Gesetz musste der Verfassung erst noch angepasst werden.

Zu Beginn des mehrjährigen Prozesses wurden drei Änderungsanträge der SVP zum neuen Gesetz im Grossen Rat klar abgelehnt: 1. Ein Verbot der ausländischen Finanzierung der Religionsgemeinschaften, 2. ein generelles Verbot für Religionsunterricht in Schulgebäuden und 3. die Verpflichtung zur Predigt in einer Landessprache.

Mehr staatliche Kontrolle

Die SVP will mit diesen Forderungen religiösen Extremismus verhindern. In einem Pressekommuniqué nennt die SVP das neue Gesetz «antidemokratisch». Es verringere die laizistische Trennung zwischen Staat und Kirchen und gefährde damit die Rechtsstaatlichkeit.

Einige Forderungen nach mehr staatlicher Kontrolle wurden in das überarbeitete «Gesetz über die Gemeinnützigkeit von Religionsgemeinschaften» aufgenommen. Es verlangt von den Religionsgemeinschaften im Anerkennungsprozess einiges: Sie müssen die Menschenrechte anerkennen; explizit die Gewissens- und Glaubensfreiheit ihrer Mitglieder garantieren und diese jederzeit austreten lassen.

Bahaï-Gemeinschaft in Neuenburg
Bahaï-Gemeinschaft in Neuenburg

Es verbietet die Herabsetzung anderer Glaubensrichtungen oder deren Gläubige. Es verlangt einen jährlichen Bericht über ihre religiösen und kulturellen Aktivitäten, zu ihrer Finanzierung und der Zahl ihrer Mitglieder. Die Verkehrssprache mit den Behörden ist Französisch. Bei Zuwiderhandlung gegen die Auflagen kann die Anerkennung wieder entzogen werden.

«Der Grosse Rat hat fundierte und korrekte Kriterien eingesetzt, um eine verantwortungsvolle Anerkennung zu gewährleisten».

Sara Habibi

In der letzten Phase der Gesetzesausarbeitung wurden auch verschiedene Religionsgemeinschaften und die Gruppe für Interreligiösen Dialog des Kantons Neuenburg zu den Kriterien einer Anerkennung konsultiert – darunter auch kleine Religionsgemeinschaften wie die Bahaï.

Laut ihrer Sprecherin Sara Habibi kann «die Neuenburger Bevölkerung versichert sein, dass der Grosse Rat fundierte und korrekte Kriterien, Bedingungen und Massnahmen eingesetzt hat, um eine verantwortungsvolle Anerkennung zu gewährleisten».

«Dieses neue Gesetz ist eine gute Gelegenheit, um die religiösen Gemeinschaften im Blick zu haben.»

Bertrand Leitenberg

Bertrand Leitenberg, Präsident der Israelitischen Gemeinde in La Chaux-de-Fonds (CICN) und Vertreter der Gruppe für den Interreligiösen Dialog, ist überzeugt, dass dies der richtige Weg ist: «Dieses neue Gesetz ist eine gute Gelegenheit für den Staat, die religiösen Gemeinschaften im Blick zu haben und besser auf den Extremismus kleiner Minderheiten reagieren zu können.»

Religiöse Toleranz wichtiger als Subventionen

Die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche haben bereits im Jahr 2000 ein Konkordat mit dem Kanton Neuenburg abgeschlossen. Dieser Kirchenvertrag beinhaltet Rechte und Pflichten. Von den jährlichen kantonalen Subventionen erhält die Römisch-katholische Kirche zwischen 400’000 bis 500’000 Franken. Sie unterstützt die rechtliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften, engagiert sich jedoch nicht aktiv im Abstimmungskampf.

Romuald Babey
Romuald Babey

Das neue Gesetz könnte durchaus auch zu finanziellen Nachteilen für die katholische Kirche führen, wenn der jährliche Subventionsbeitrag durch mehr anerkannte Religionsgemeinschaften aufgeteilt werden muss. Doch wichtiger erscheint Romuald Babey, Bischofsvertreter für Neuenburg, die Förderung von religiöser Toleranz, religiösem Frieden und Freiheit. «Mit einer Verringerung der kantonalen Auszahlungen werden wir umgehen können», sagt Babey.

Gleichberechtigung statt Zweiklassensystem

Die rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften ist kantonal mit sehr unterschiedlichen Modellen geregelt. Katja Joho, Geschäftsführerin der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz (IRAS COTIS), sagt: «Wir begrüssen grundsätzlich politische Anpassungen, die Rechtsgleichheit schaffen und Diskriminierung verhindern.» Ziel wäre es, das Gefälle zwischen anerkannten und nicht-anerkannten Gemeinschaften auszugleichen und das «Zweiklassensystem» abzuschaffen, sagt Joho.

Iras-Cotis-Geschäftsführerin Katja Joho
Iras-Cotis-Geschäftsführerin Katja Joho

Im Kanton Neuenburg sind Religionsgemeinschaften privat-rechtlich als autonome Vereine organisiert. Die Finanzierung der Gottesdienste, des Unterrichts, der Seelsorge oder die Raummieten stellen für kleine Religionsgemeinschaften oft ein Problem dar.

Vielfach engagieren sich Gläubige freiwillig oder gegen geringe Bezahlung. Bei einer erfolgreichen Anerkennung der Religionsgemeinschaften dürfen diese nicht nur auf kantonale Subventionen hoffen. Sie bezahlen auch keine Steuern. Zudem sendet der Kanton jedem Religionsmitglied jährlich eine Rechnung über einen freiwilligen Mitgliederbeitrag.

Die Befürworter des Gesetzes sind sich einig, dass der Staat mit der rechtlichen Anerkennung auch den wichtigen sozialen Beitrag der Religionsgemeinschaften würdigt. Nebst dem Recht auf offizielle Seelsorge in Spitälern, Altersheimen oder Gefängnissen dürfen anerkannte Religionsgemeinschaften auch ausserschulischen Religionsunterricht in Schulgebäuden ausüben.

Abstimmung als Chance zur sozialen Anerkennung und Integration

Staatspolitisch betrachtet würde das neue Religionsgesetz in Neuenburg wirkliche Gleichberechtigung der Religionsgemeinschaften gewährleisten. Amir Dziri ist Direktor des Schweizerischen Instituts für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg.

Amir Dziri, Professor für Islamische Studien, Freiburg
Amir Dziri, Professor für Islamische Studien, Freiburg

Er sieht in den nächsten Jahren in der ganzen Schweiz einen wachsenden Handlungsbedarf zur Aktualisierung des Religionsrechts.

«Insofern kann die Entwicklung im Kanton Neuenburg eine Vorreiterrolle einnehmen», sagt Dziri, und ergänzt: «Neben der gesetzlichen Anerkennung ist eine informelle soziale Anerkennung jedoch genauso wichtig, wenn nicht wichtiger. Viele muslimische Gemeinschaften äussern den Wunsch, von der Gesellschaft mehr Anerkennung für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen zu erfahren.»

Die muslimischen Gemeinschaften des Kantons Neuenburg wollen sich nicht zum neuen Religionsgesetz äussern. Einzelne Artikel des Gesetzes sind Ausdruck der Forderungen ihrer Kritiker nach mehr Transparenz und Integration.

«Die Muslime könnten den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen.»

Pascal Gemperli

Pascal Gemperli, Mediensprecher der Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS), sieht die Muslime generell unter gesellschaftlichem Druck: «Die Muslime könnten den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen, indem sie sich staatlich anerkennen lassen. Das würde beweisen, dass die Kritik und Anfeindungen nicht gerechtfertigt sind.»

Pascal Gemperli
Pascal Gemperli

Gemperli empfiehlt der muslimischen Gemeinschaft Neuenburg einen Antrag um Anerkennung, auch wenn er den Aufwand für relativ gross und den Nutzen für geringhält. Im Verdachtsfall kann der Kanton auch nach erfolgreicher Anerkennung jederzeit weitere Auskünfte über die Anerkennungskriterien einfordern. Als letztes Mittel kann er die Anerkennung und damit auch die finanzielle Unterstützung wieder entziehen.

Gesamthaft betrachtet ist das Neuenburger Religionsgesetz wohl ein mehrheitsfähiger Kompromiss zwischen den gesellschaftlichen Forderungen nach Integration, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit der Religionsgemeinschaften und deren verfassungsmässigem Grundrecht auf Gleichberechtigung.

«Die Abstimmung wird den Religionsgemeinschaften ermöglichen zu zeigen, dass sie sich eine aufrichtige Integration wünschen.»

Bertrand Leitenberg

Bertrand Leitenberg, Vertreter der Gruppe für interreligiösen Dialog Neuenburg, ist überzeugt: «Die Abstimmung wird es den Religionsgemeinschaften ermöglichen zu zeigen, dass sie sich eine aufrichtige Integration wünschen.»

Und für Bischofsvertreter Romuald Babey ermöglicht das neue Religionsgesetz den Religionsgemeinschaften eine grössere gesellschaftliche Akzeptanz und die Teilnahme am öffentlichen Leben. Es könnte gar Signalwirkung für die ganze Schweiz haben: «Es stärkt den Religionsfrieden im Kanton Neuenburg und der ganzen Schweiz. Das Gesetz könnte Religionen und Kulturen helfen, in der ganzen Schweiz anerkannt und gut integriert zu werden.»


Blick auf Neuenburg. | © Pixabay, Pixabay-Licence
21. September 2021 | 12:10
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