Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, Aargau
Schweiz

CVP-Nationalrätin Ruth Humbel zu Embryotests: «Es gibt auch bei natürlichen Schwangerschaften eine Selektion»

Birmenstorf AG, 9.5.15 (kath.ch) Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die Zulassung von Embryotests ab. Innerhalb der CVP Schweiz, Partei mit katholischen Wurzeln, ist die Vorlage umstritten. Dennoch hat sie die Ja-Parole herausgegeben. Nationalrätin Ruth Humbel (AG) ist Mitglied im überparteilichen Pro-Komitee. kath.ch hat bei der 57-jährigen Gesundheitspolitikerin nachgefragt, weshalb sie das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben will und warum sie mit der Selektion und Vernichtung von Embryonen leben kann.

Barbara Ludwig

Die CVP hat sich offenbar noch in ihrem Parteiprogramm vom Januar 2014 gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Unterdessen hat die Partei die Ja-Parole ausgegeben. Waren Sie persönlich schon immer für die Abschaffung des Verbots der PID?

Ruth Humbel: Persönlich war ich immer für die Abschaffung des Verbots der PID. Errungenschaften der Medizin für bessere Behandlungen können nicht verboten, sondern sollten in klar definiertem Rahmen zugelassen werden, umso mehr, als die PID in ganz Europa erlaubt ist.

Warum befürworten Sie die PID?

Humbel: Die Präimplantationsdiagnostik wird der Pränataldiagnostik gleichgestellt. Mit der PID können wichtige Untersuchungen nicht erst – wie heute – am Embryo im Mutterleib, sondern bereits vor der Einsetzung gemacht werden. Damit werden die Risiken einer Schwangerschaft für Mutter und Kind reduziert. Retterbabys oder Designerbabys bleiben klar verboten.

Welchem Personenkreis bringt die PID aus Ihrer Sicht Vorteile?

Humbel: Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur bei Paaren angewendet werden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen. PID gibt diesen Paaren bessere Behandlungsmöglichkeiten. Heute haben sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich im Ausland behandeln, oder der Embryo wird der Frau eingepflanzt. Dann steht es ihr frei, Schwangerschaftstests zu machen und sich gegebenenfalls für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Aus ethischer Sicht halte ich dieses Vorgehen als wesentlich problematischer, als wenn die Tests bereits vor der Einsetzung des Embryos in den Mutterleib durchgeführt werden könnten.

Die Anwendung der PID schliesst die Selektion von Embryonen ein und die Vernichtung von Embryonen, die nicht gebraucht werden. Warum können Sie damit leben?

Humbel: Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei möglich ist. In diesem Zeitpunkt ist der Embryo wesentlich weiter entwickelt als am fünften Tag der befruchteten Eizelle, wenn die PID zur Anwendung kommen kann. Im Übrigen gibt es auch bei natürlichen Schwangerschaften eine Selektion, weil nicht alle Embryonen überlebensfähig sind.

Gegner sagen: Mit der Zulassung der PID fällt der Embryonenschutz dahin. Stimmt das aus Ihrer Sicht?

Humbel: Das stimmt natürlich nicht. Embryonen bleiben geschützt. Sie dürfen nicht zu Forschungszwecken missbraucht werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die PID nur bei einer kleinen Minderheit zur Anwendung kommen kann, nämlich bei den zirka 2000 Kindern, welche pro Jahr dank einer künstlichen Befruchtung zur Welt kommen. Insgesamt kommen pro Jahr zirka 80’000 Kinder zur Welt.

Behindertenorganisationen befürchten, dass die Selektion von Menschen zur Regel wird und deswegen die Solidarität mit behinderten Menschen schwindet, weil diese ja «vermeidbar» wären. Wie begegnen Sie solchen Befürchtungen?

Humbel: Es ist zu unterscheiden zwischen dem privaten, eigenverantwortlichen Entscheid von Eltern und dem solidarischen Auftrag der Gesellschaft. Ich bin klar der Meinung, dass es die Aufgabe von Gesellschaft und Politik ist, Eltern mit behinderten Kindern zu unterstützen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieser Anspruch wird mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch mit dem Behindertengleichstellungsgesetz garantiert.

Befürworter sagen, es sei besser, die PID anzuwenden, um einen gesunden Embryo zu bekommen, weil kranke oder behinderte Föten später sowie abgetrieben würden. Ist die PID aus Ihrer Sicht ein Argument gegen Abtreibung?

Humbel: Zweifellos können Abtreibungen verhindert werden, wenn die PID zugelassen und mit der Pränataldiagnostik gleichgestellt wird. Es bleibt aber in jedem Fall allein in der Verantwortung und beim Entscheid der Eltern, ob sie die diagnostischen Möglichkeiten nutzen wollen.

Hinweis: Das Interview wurde schriftlich geführt. (bal)

Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, Aargau | © Keystone
9. Mai 2015 | 11:16
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