Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz
Schweiz

Churs Generalvikar provoziert: Das System der Landeskirchen gehört abgeschafft!

Chur/Zürich/Freiburg, 25.1.15 (kath.ch) Mitten in der Debatte um eine öffentlich-rechtliche Anerkunng muslimischer Gemeinschaften lanciert Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur, eine Forderung mit Sprengstoff: Das heutige System mit den Landeskirchen sei mit der neuen Religionsvielfalt im Land nicht vereinbar, sagt er in der Zeitung «Schweiz am Sonntag» und fordert die Abschaffung. Grichtings Vorschlag steht in eklatantem Widerspruch zum Willen des Vatikans. Erst im Dezember hatte der Vatikan die Schweizer Bischöfe beim Ad-limina-Besuch in Rom aufgefordert, am dualen System der Landeskirchen festzuhalten, wie Simon Spengler, Sprecher der Bischofskonferenz gegenüber kath.ch am Sonntag bestätigt.

Erst am Samstag hatte Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-katholischen Zentralkonferenz RKZ – dem Dachverband der öffentlich-rechtlichen Kantonalkirchen der Schweiz – im Interview mit kath.ch skizziert, wie man die muslimischen Gemeinschaften in die Schweizer Gesellschaft integrieren könne. Dabei macht sich Kosch in einem ersten Schritt für eine «kleine öffentliche Anerkennung» stark. Einen ganz anderen Weg schlägt jetzt in der «Schweiz am Sonntag» der Generalvikar des Bistums Chur vor. Grichting glaubt grundsätzlich nicht daran, dass Muslim-Gemeinschaften für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung infrage kommen und fragt: «Wie sollen sich die nach ihrem Glaubensverständnis organisierten Muslime in ein demokratisches System integrieren? Das gibt doch nur Krach!»

Dieser Krach kommt dem konservativen Kirchenrechtler Grichting, der schon seit längerem gegen das System der demokratisch organisierten Landeskirchen polemisiert, gelegen. Ob für für muslimische Glaubensgemeinschaften oder Katholiken – er will lieber eine Kirche, bei der der Staat keine Demokratie einfordern kann, wenn es ums Geld geht und möchte stattdessen eine Kirche, die von Spenden lebt und bei der der Staat mit seinen Vorgaben aussen vor bleibt. Denn wie Kosch im Interview mit kath.ch festhält, treibt der Staat nur dann Geld für die Kirchen ein, wenn sich diese umgekehrt auch verpflichten: «Die Religionsgemeinschaft muss sich für die Verwaltung der Kirchensteuern demokratische und rechtsstaatliche Strukturen geben, etwa ein Parlament, eine Exekutive und eine Judikative einführen. Sie hat Rechenschaftspflicht gegenüber dem Staat, muss ihre Finanzen transparent machen und vieles mehr», so Kosch.

Wechsel zur Mandatssteuer

Genau diese demokratische Verwaltung der Kirchengelder ist Grichting ein Dorn im Auge. Und weil mittlerweile in der Schweiz nur noch rund vier Millionen Gläubige einer der drei Landeskichen (Römisch-katholisch, Reformiert und Christkatholisch) angehören, soll jetzt das ganze System aufgehoben werde. Grichting findet es in dieser demografischen Situation nicht mehr legitim, dass der Staat für die Kirchen Steuern eintreibt. Stattdessen plädiert der Generalvikar von Chur für einen Wechsel zur Mandatssteuer wie in Italien, wo die Glaubensgemeinschaften sich hauptsächlich nur noch durch Spenden finanzieren und wo die Bevölkerung auf der Steuererklärung ankreuzen kann, welche Religionsgemeinschaft sie mit 0,8 Prozent ihrer Einkommenssteuer unterstützen wollen.

Für Kosch ist die Abschaffung der Landeskirchen und ein Wechsel zu einer Mandatssteuer «kein gangbarer Weg», wie er am Sonntag gegenüber kath.ch unterstreicht. Dazu komme, so Kosch, «dass auch bei einem Wechsel zu einer Mandatssteuer der Staat sicherstellen muss, dass die Gelder von demokratisch legitimierten Organen verwaltet und verteilt werden». Zudem ist der RKZ-Generalsekretär überzeugt, dass niemand in der Schweiz einen Wechsel zu einem System mit weniger demokratischer Kontrolle politsch wolle.

Vatikan hat nichts gegen duale Schweizer Struktur

Brisant ist Grichtings öffentliches Vorpreschen mitten in der Islam-Debatte aber auch innerkirchlich. Wie die «Schweiz am Sonntag» schreibt, hätte die Schweizer Bischofskonferenz sich erst im Dezember mit dem Vatikan geeinigt, am bestehenden landeskirchlichen System festzuhalten. Simon Spengler, Specher der Bischofskonferenz bestätigt diesen Sachverhalt: «Es stimmt. Beim Ad-limina-Besuch in Rom haben die vatikanischen Gesprächspartner die Schweizer Bischöfe ganz klar darin bestärkt, dass man das duale System in der Schweiz nicht abschaffen, sondern im Gegenteil weiterentwickeln soll.»

Weihbischof Peter Henrici wies im Gespräch mit kath.ch schon Anfang Jahr darauf hin, dass das «Vademecum» der Schweizer Bischöfe in dieser Frage «eine offizielle, kirchenrechtliche Anerkennung der besonderen Schweizer Kirchenstruktur ist». Nicht zuletzt sei auch die jetzt vom Papst erfolgte Ernennung des früheren Nuntius in Bern, Karl-Josef Rauber, zum Kardinal ein Zeichen in diese Richtung. Henrici: «Kardinal Rauber hat die staatskirchlichen Strukturen in der Schweiz in Rom und auch öffentlich immer verteidigt und auch dazu publiziert.»

Deshalb hat der Generalsekretär der Landeskirchen, Daniel Kosch, für die Abschaffungsforderung Grichtings nur einen lakonischen Kommentar übrig: «Der Generalvikar des Bistums Chur soll sich doch bitte an die Linie seiner Vorgesetzten halten.» (dsw)

Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz | © SBK
25. Januar 2015 | 15:43
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