Chöre sollen erst ab August proben

Die Kirchenchhöre sollen bis zum Sommer auf Proben verzichten. Das empfiehlt der Schweizerische Kirchengesangsbund. Markus J. Frey vom Zentralvorstand weiss Genaueres.

Georges Scherrer

Ihm sei bewusst, dass den Kirchen eine soziale Aufgabe zukomme. Es liege in der Eigenverantwortung jedes Chorleiters, ob er mit den Chormitgliedern in Kontakt treten wolle, sagte Frey.

Falls dennoch Proben durchgeführt würden, sollten die entsprechenden Schutzkonzepte eingehalten werden. Offiziell sei das Proben nicht verboten worden. Der Bund rät, mit dem Proben im August zu beginnen. Der Verband der Chorleitung Nordwestschweiz (VChN) hat seine diesbezüglichen Empfehlungen an die Medien versandt. Er schliesse sich diesen an, sagte Frey.

Defensiv vorgehen

«Defensiv agieren statt offensiv reagieren.» Unter dieses Motto stellt der Verband der Chorleitung Nordwestschweiz seine Empfehlungen zum Probenbetrieb von Laienchören in Corona-Zeiten.

«Die Widersprüchlichkeit überfordert uns.»

Verbandspräsident David Rossel schreibt in seinen Begleitworten zu den Empfehlungen, dass die Resultate der Forschung zum Coronavirus aktuell verwirrlich seien. «Die Widersprüchlichkeit überfordert uns», so Rossel.

Darum empfehle der Verband seinen Mitglieder und weiteren Interessierten aus der Schweizer Chorszene, das Proben und den Konzertbetrieb bis zum Beginn des Schuljahrs 2020/2021 nicht wieder aufzunehmen.

Das Risiko einer Luftübertragung sei weiter ungewiss. Diverse kleinere «Ausbrüche» nach Choranlässen wiesen auf direkte Zusammenhänge hin, seien aber nicht abschliessend geklärt, so der Verbandspräsident.

Vorbildliches Handeln sicherstellen

Rossel warnt, die Chorszene könnte bei Ansteckungen in den Medien negativ thematisiert werden. Ein nachhaltiger Imageschaden wäre nicht auszuschliessen. Unter mutmasslich besseren Bedingungen könnten die Chöre wieder für positives Medienecho sorgen.

Laut Einschätzung des Vertreters der Chorleiter ist die Saison 2019/2020 «ohnehin nicht mehr zu retten». Der VChN sehe sich auch unter gelockerten Bedingungen verpflichtet, seinen kleinen Beitrag zu leisten zu den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen, die Schäden der COVID-19-Pandemie gering zu halten.

Schutzkonzepte einhalten

Der Verband stellt es den Chorleitenden aber frei, ungeachtet dieser Empfehlung einen schutzkonzeptkonformen Proben- und Konzertbetrieb wieder aufzunehmen. Er verweist dazu auf das branchenspezifische Schutzkonzept der Schweizerische Chorvereinigung (SCV) und auf die persönliche Eigenverantwortung.

Eine lange Durststrecke

Die Schweizerische Chorvereinigung schreibt in ihren aktuellen Empfehlungen für die Laienchöre, dass ein normaler Chorbetrieb erst wieder möglich sein werde, wenn Medikamente zur Bekämpfung der durch das aktuelle Corona-Virus verursachten Krankheiten und Impfstoffe vorhanden seien.

Sobald Chöre wieder zu proben anfingen, müssten sich alle Beteiligten an die kantonalen, gemeindeeigenen und allenfalls hausinternen Weisungen halten. Gefährdete Personen müssten geschützt werden.

Siehe auch Schweizerischer Kirchenmusikverband: Schutzkonzept für Proben und Gottesdienste für katholische Kirchenchöre

Gemeinsames Singen im Chor | © pixabay/delphinmedia, Pixabay License
29. Mai 2020 | 10:53
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!

weitere Artikel der Serie «Coronavirus»