Beratung von Asylsuchenden
Schweiz

Caritas Schweiz übernimmt Rechtsvertretung im Asylverfahren

Bern, 18.10.18 (kath.ch) Der Bund hat die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren vergeben. Caritas Schweiz wird ab März 2019 Asylsuchende über das Asylverfahren in der Westschweiz beraten. Im Tessin und in der Zentralschweiz übernimmt das katholische Hilfswerk diese Aufgabe zusammen mit SOS Ticino, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mitteilte.

Der Bund hatte am 18. Juli die Mandate für die verschiedenen Asylregionen des Landes öffentlich ausgeschrieben, heisst es in der Mitteilung weiter. Den Zuschlag für die Ostschweiz und die Nordwestschweiz erhielt das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (Heks). In den Asylregionen Bern und Zürich wird die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not zusammen mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) die geflüchteten Menschen über das Asylverfahren beraten.

Beschleunigtes Verfahren ab März 2019

Am 1. März tritt das revidierte Asylgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt würden Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt, schreibt das SEM. Die Asylsuchenden hätten während ihres Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum Zugang zur Beratung über das Asylverfahren und würden über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren informiert. Zudem erhalte jede Person eine Rechtsvertretung zugeteilt. (bal)

Beratung von Asylsuchenden | © Caritas zVg
18. Oktober 2018 | 11:58
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