Bundesgericht in Lausanne
Schweiz

Bundesgericht weist Beschwerde des Karmelitermönchs zurück

Lausanne, 9.8.18 (kath.ch) Proteste und eine Beschwerde bis vor Bundesgericht – trotzdem hat es für den indischen Karmelitermönch Jacob Lalu nicht gereicht. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Der Mönch hatte um eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Sprachaufenthalt ersucht. In seiner Freizeit wollte er seelsorgerlich tätig sein.

Laut Urteil des Bundesgericht ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unzulässig. Weder vom Bundesrecht noch vom Völkerrecht sei das Recht abzuleiten, eine Aus- respektive Weiterbildung zu besuchen, heisst es. Die Argumentation, dem Mönch wäre keine Umgehungsabsicht unterstellt worden, wenn er nicht katholischer Priester wäre, hält das Gericht für spekulativ. Für das Eintreten auf die Beschwerde fehlt dem Bundesgericht daher eine hinreichende Begründung.

Stiftungsrat bedauert den Entscheid

Der Mönch wurde vor Gericht durch den Anwalt Stefan Suter vertreten, der zugleich Präsident des Stiftungsrats des Klosters ist. Dieser bedaure den Entscheid des Bundesgerichts, sagte Suter gegenüber kath.ch. Über die Zukunft des Mönchs entscheide nun der Provinzial der Karmeliter in Kerala (Indien).

Der indische Priester beabsichtigte, in Basel Deutsch zu lernen und in seiner Freizeit als Priester im Dienst der Seelsorge tätig zu sein. Wohnen wollte er im Karmelitenkloster «Prophet Elias», das von der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt unterstützt wird.

Unentgeltliche Tätigkeit ändert nichts

Der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr hatte gegenüber Schweizer Radio SRF gesagt, dem indischen Mönch sei zum Verhängnis geworden, dass er in der Schweiz während zwei Jahren habe arbeiten wollen, so das Radio. Wenn ein Angehöriger eines sogenannten Drittstaates (ohne Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Schweiz) ein Gesuch um eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit stelle, müsse der Kanton bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, um die Freigabe eines Kontingents ersuchen, erklärte Dürr.

Dies gelte – wie im Fall des indischen Mönchs – auch dann, wenn die Person unentgeltlich arbeiten wolle, zum Beispiel in der Seelsorge. In diesem Fall aber sei durch den Mönch gar kein entsprechender Antrag gestellt worden, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt gegenüber kath.ch erklärte.

Suter hatte sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungs- und schliesslich beim Bundesgericht für den Mönch eingesetzt. Ausserdem hatten Vertreter der katholischen Kirche und das Kloster protestiert, Grossrat Christian Griss (CVP) hatte eine Interpellation eingereicht. (ft/sys/ms/aktualisiert 13.8.18)

Bundesgericht in Lausanne | © zVg
9. August 2018 | 17:46
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