Justitia
Schweiz

Bundesgericht muss über Kopftuchverbot in Basel entscheiden

Basel/Lausanne, 1.7.18 (kath.ch) Justizpersonen dürfen in den Basler Gerichten künftig keine religiösen Symbole mehr tragen. Ein Basler Anwalt kritisiert die neue Bestimmung im Personalreglement und geht vor Bundesgericht, wie die «Neue Zürcher Zeitung» (30. Juni) berichtete.

Die baselstädtischen Gerichte entschieden im April, dass Justizpersonen künftig im Gerichtssaal keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet, hiess es zur Begründung des Verbots, das ins Personalreglement aufgenommen wurde. Auslöser des Beschlusses war die Stellenbewerbung einer Frau. Auf dem Foto in den Bewerbungsunterlagen trug sie ein Kopftuch.

Parlament soll entscheiden, nicht ein Gericht

Nun zeige sich, dass der Entscheid nicht unumstritten sei, so die «Neue Zürcher Zeitung». Der Basler Anwalt Stefan Suter habe dagegen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Suter erklärte gegenüber der Zeitung, er handle dabei in eigenem Namen und vertrete keinen Mandanten. Auch sei er keineswegs dafür, dass Richterinnen im Gerichtssaal verschleiert aufträten.

Störend sei aber, dass das Gericht einen derart weitgehenden Grundrechtseingriff selber verfüge. Der Anwalt ist laut dem Bericht der Ansicht, dass ein Grundrechtseingriff von dieser Tragweite vom Kantonsparlament beschlossen werden müsse. Ein Personalreglement sei als gesetzliche Grundlage ungenügend.

Suter bestreitet zudem die Verhältnismässigkeit des Eingriffs in die Grundrechte: Selbst kleinste religiöse Symbole wie ein Kreuz an einem Goldkettchen müssten untersagt werden.

Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde

Das Bundesgericht habe bereits einen ersten Zwischenentscheid gefällt, der zuungunsten des Anwalts ausgefallen ist, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung». So habe es der Beschwerde von Suter die aufschiebende Wirkung versagt. Damit könnten die Basler Gerichte das Verbot schon in Kraft setzen, bevor es von Lausanne inhaltlich überprüft wird. (bal)


Justitia | © pixabay CC0
1. Juli 2018 | 12:20
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