Segensfeier zum Valentinstag
International

Vorschläge für Segnungen homosexueller Paare im Bistum Limburg

Frankfurt, 22.1.18 (kath.ch) Nach der Anregung des Osnabrücker Bischofs Bode gibt es jetzt auch im Bistum Limburg Vorschläge, über die Segnung homosexueller Paare nachzudenken. «Theologisch begründete Segensfeiern» könne es zudem auch für andere Paare geben, denen eine katholische Eheschliessung nicht möglich ist.

Einen entsprechenden Vorschlag habe der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, am Samstag beim Stadtkirchenforum II ins Gespräch gebracht, teilte das Bistum Limburg am Wochenende mit. Konkret gehe es um nach einer Scheidung zivil wiederverheiratete sowie um gleichgeschlechtliche Paare, aber auch um Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.

«Urmenschliches Bedürfnis»

Auf der Veranstaltung, die Reformen für die Kirche vor Ort ausloten wolle, habe zu Eltz vor etwa 170 Teilnehmern betont, für eine solche Segensfeier müsse es verbindliche Richtlinien geben. Nur dann sei eine Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschliessung, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird, ausgeschlossen.

Stadtdekan zu Eltz begründete den Vorschlag mit dem «urmenschlichen Bedürfnis» nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung und damit nach dem Segen Gottes. Auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschliessung nicht möglich sei, gebe es «sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung». Dieses Gute verdiene gutgeheissen zu werden. «Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig».

Verbindliche öffentliche Erklärung

Als Bedingung für eine Segensfeier nannte zu Eltz eine «verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist.» Das könne zum Beispiel durch die im Standesamt vollzogene staatliche Eheschliessung zum Ausdruck gebracht werden. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde demnach für eine «gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt», erbeten. Damit sei eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschliessung ausgeschlossen.

Die liturgische Form der Segensfeier solle ausserdem auf wesentliche Elemente und Symbolhandlungen einer kirchlichen Eheschliessung, etwa die Segnung und das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen, verzichten. Einer solchen Feier könnten neben Priestern und Diakonen auch Männer und Frauen vorstehen, die vom Bischof als Gottesdienstleiter beauftragt sind. Zur Leitung einer Segensfeier dürfe niemand verpflichtet werden, der dies ablehne.

Lesbensegnung in Bürglen schlug hohe Wellen

Vor kurzem hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode eine Diskussion über die Segung gleichgeschlechtlicher Paare angeregt: «Man kann zum Beispiel über eine Segnung nachdenken – die nicht zu verwechseln ist mit einer Trauung», sagte er in einem Interview: «Wir müssen in der Kirche ausführlicher darüber diskutieren. Schweigen und Tabuisieren führt nicht weiter und verunsichert.»

In der Schweiz sorgte im Februar 2015 der Fall des Pfarrers im urnerischen Bürglen, Wendelin Bucheli, für Schlagzeilen. Dieser hatte im Herbst davor ein lesbisches Paar gesegnet. Gegenüber dem «Urner Wochenblatt» sagte Wendelin daraufhin, dass sich diese Segnung von der Form her «nicht wesentlich von einer Trauung» unterschieden habe. Der Churer Bischof Vitus Huonder hatte Bucheli daraufhin zuerst die Demission nahegelegt. Huonder beharrte dann aber nicht weiter auf der Demission, nachdem Bucheli versprochen hatte, künftig keine homosexuellen Paare mehr zu segnen. (kna/sys)


Segensfeier zum Valentinstag | © Sylvia Stam
22. Januar 2018 | 04:12
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