Bistum Chur: In Näfels hat keine ordentliche Pfarrwahl stattgefunden

Die Pfarrwahl in Näfels ist auch aus Sicht der Churer Bistumsleitung illegal. Denn laut kantonalem Gesetz muss der Kandidat «von der zuständigen kirchlichen Stelle» für «wahlfähig» erklärt werden. Dies war aber nicht der Fall.