Bistum Basel setzt Konzept gegen Übergriffe in Kraft

Nach den Bistümern St. Gallen, Lausanne-Genf-Freiburg und Chur führt nun auch das Bistum Basel ein Konzept zum Schutz vor sexuellen Übergriffen ein. Besonders daran: Mit kirchlichem Dienst beauftragte Personen müssen alle drei Jahre einen Strafregisterauszug einreichen.