Bischof Vitus Huonder
Schweiz

Bischof Huonder zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen

Chur, 2.2.17 (kath.ch) Einen Tag nach den deutschen Bischöfen äussert sich auch der Churer Bischof Vitus Huonder zum päpstlichen Schreiben «Amoris laetitia». In seinem Schreiben vom 2. Februar gibt er den Priestern seine Bistums Hinweise, wie sie im Beichtgespräch und beim Kommunionempfang mit wiederverheirateten Geschiedenen umgehen sollen.

Huonder geht in seinem Bischofswort vor allem auf das achte Kapitel des päpstlichen Schreibens ein, welches den Umgang mit geschiedenen Menschen ins Zentrum stellt, die zivil ein zweites Mal geheiratet haben. Er schickt voran, dass aus Amoris laetitia «keine neue, auf alle Fälle anzuwendende gesetzliche Regelung» abzuleiten sei. Umso mehr sei der Bischof gefordert, «ein richtungsweisendes Wort zu sprechen», schreibt Huonder.

Huonder bekräftigt, dass die Heiligkeit des Ehebandes der Ausgangspunkt jeder Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen sein müsse. Die gescheiterte erste Verbindung «muss in jedem Fall menschlich und glaubensmässig aufgearbeitet werden». Dies bedeute, dass ein langer, «Geduld verlangender Weg beschritten werden müsse».

Sakramentenempfang

Der Empfang der Kommunion bei wiederverheirateten Geschiedenen darf gemäss Huonder «nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden». Vielmehr müsse man sich auf «objektive Gegebenheiten» stützen, gemeint sind die Vorgaben der Kirche für den Empfang der Kommunion. Dabei sei die Achtung vor dem bestehenden Eheband, also vor der kirchlich geschlossenen ersten Ehe, ausschlaggebend.

Eine geschiedene Person, die wiederverheiratet ist, könne nach der Beichte die Absolution nur dann empfangen, wenn die Partner bereit seien, «wie Bruder und Schwester miteinander zu leben», wie dies bereits Papst Johannes-Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben «Familiaris consortio» festgehalten habe. Im Klartext: Die geschiedene Person, die zivil wiederverheiratet ist, bekommt die Absolution nur, wenn sie mit dem neuen Partner keinen Sex hat, dies in «Achtung vor dem Ehestand der ‘ersten’ Ehe». (sys)

Bischof Vitus Huonder | © Georges Scherrer
2. Februar 2017 | 16:42
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