Die Schlachtkapelle von Morgarten im Kanton Schwyz.
Schweiz

Beschwerde blockiert den RKZ-Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche

Freienbach SZ, 23.10.18 (kath.ch) Der Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche zur Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) bleibt in der Schwebe. Die Kirchgemeinde Freienbach und zwei Privatpersonen haben eine Beschwerde gegen den Rückzug des Referendums der Kirchgemeinde Lachen eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass der Entscheid über den RKZ-Beitritt auf breiter Basis erfolgen kann.

Der Vorstand der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz hält in einer Mitteilung von Montag fest, dass am 5. Oktober eine Beschwerde an die Rekurskommission der Kantonalkirche Schwyz eingereicht wurde. Darin wird gefordert, dass die Verfügung des kantonalen Kirchenvorstandes, den Abstimmungstermin über den RKZ-Beitritt abzusagen, wieder aufgehoben werden soll. Und gleichzeitig soll festgehalten werden, dass das Referendum gegen diesen Beitritt rechtsgültig zustande gekommen sei.

Die Beschwerdeführer, die Kirchgemeinde Freienbach und deren Präsident und Kirchenschreiber als Privatpersonen, sind der Meinung, dass in diesem Entscheid im Sinn der Sache keine offenen Rechtsfragen stehen bleiben sollten.

Was bisher geschah

Der Schwyzer Kantonskirchenrat, das Parlament, hat in der Sitzung vom 25. Mai mit deutlichem Mehr den Beitritt zur Römisch-katholischen Zentralkonferenz beschlossen. Bislang hat die Kantonalkirche Schwyz lediglich Gaststatus bei der RKZ. Dieser Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum, das von 700 Stimmberechtigten oder fünf Kirchgemeinden ergriffen werden kann.

Innert der vorgegebenen Frist gingen aus sechs Kirchgemeinden Begehren für ein Referendum ein; eine Eingabe wurde aus formalen Gründen als ungültig zurückgewiesen. Das nötige Quorum von fünf Kirchgemeinden für ein Referendum war dennoch zustande gekommen. Der kantonale Kirchenvorstand, die Exekutive, hat einen Abstimmungstermin noch in diesem Jahr, konkret am 16. Dezember, anvisiert. Am 19. September, nach Ablauf der Referendumsfrist, jedoch zog die Kirchgemeinde Lachen ihr Referendumsbegehren zurück.

Abstimmung abgesagt

Damit waren für den kantonalen Kirchenvorstand die Voraussetzungen für eine Abstimmung nicht mehr gegeben. In einer Feststellungsverfügung des Kirchenvorstandes wurde festgehalten, dass das Referendum gegen den Parlamentsbeschluss mit nur mehr vier Kirchgemeinden nicht zustande gekommen ist. Auf die noch nicht im Amtsblatt publizierte Abstimmung könne somit verzichtet werden.

Nun kommt Widerstand von anderer Seite: Die Kirchgemeinde Freienbach stellt die Absage der Abstimmung in Frage. Ihre Stimmrechtsbeschwerde richtet sich gegen die Verfügung des kantonalen Kirchenvorstands. Freienbach war aber nicht unter den fünf Kirchgemeinden, welche ursprünglich eine Volksabstimmung verlangt hatten.

Frage des Rückzugs ungeklärt

Aus Sicht des Kirchenpräsidenten von Freienbach, Armin Immoos, und Kirchenschreiber Daniel Corvi besteht im ganzen Hin und Her Klärungsbedarf: «Da die Beschwerde aus Lachen gegen den RKZ-Beitritt nach Ablauf der Referendumsfrist zurückgezogen wurde, hätte die Abstimmung aus unserer Sicht durchgeführt werden müssen», sagt Daniel Corvi gegenüber kath.ch. Immoos und Corvi haben nebst dem Kirchenrat Freienbach auch als Privatpersonen Stimmrechtsbeschwerde erhoben.

Die Frage, ob man die Beteiligung an einem Referendum zurückziehen könne, sei in der Schwyzer Gesetzgebung nicht geregelt, hatte der Kantonalkirchenvorstand nach dem Rückzug des Einspruchs aus Lachen argumentiert. Auf Bundesebene hingegen sehe die Gesetzgebung einen solchen nachträglichen Widerruf nicht vor. Auch darum, so Corvi, hätte der Kirchenvorstand Rechtssicherheit schaffen und das Referendum zur Abstimmung bringen müssen.

RKZ-Befürworter wollen Klarheit

Sowohl der Kirchenrat von Freienbach, wie auch die beiden Privatpersonen sind Befürworter eines RKZ-Beitritts. Sie sind der Meinung, dass die Schwyzer Kantonalkirche sich auf nationaler Ebene als vollwertiges Mitglied der RKZ engagieren und dafür auch einen gegenüber dem heutigen Gaststatus höheren Beitrag zahlen soll.

Da das Thema RKZ-Beitritt im Kanton Schwyz seit Jahren sehr emotional diskutiert wird, könne nach allem, was vorgefallen sei, aber nur ein Volksentscheid Klarheit schaffen, ist Daniel Corvi überzeugt. Sowohl dem Kirchenschreiber, wie dem zurzeit im Ausland weilenden Präsidenten der Kirchgemeinde Freienbach geht es nicht darum, den Prozess in die Länge zu ziehen. «Wir wollen ein korrektes Vorgehen für den RKZ-Beitritt sicherstellen», sagte Corvi.

Rekurskommission entscheidet über Beschwerde

Nun liegt der Ball bei der Rekurskommission, der juristischen Gewalt der Schwyzer Kantonalkirche. Diese wird zu entscheiden haben, ob die Feststellungsverfügung des Kirchenvorstandes, die Referendumsabstimmung abzusetzen, rechtens war. Werner Inderbitzin, Präsident des kantonalen Kirchenvorstands, geht davon aus, dass die Kommission noch dieses Jahr entscheiden könnte, wie er gegenüber kath.ch erklärte.

Sollte die Rückzugsverfügung des Referendums durch den Kirchenvorstand nicht rechtens sein, dann müsste, wie bereits einmal vorgesehen, eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Wird die Stimmrechtsbeschwerde aus Freienbach abgewiesen, kann der Kirchenvorstand den Beitritt bei der RKZ aufgrund des Parlamentsentscheids vom 25. Mai beantragen.

Über eine Vollmitgliedschaft der Kantonalkirche Schwyz bei der Römisch-katholischen Zentralkonferenz entscheidet abschliessend die Plenarversammlung der RKZ. Diese setzt sich zusammen aus Vertretungen von 23 kantonalkirchlichen Organisationen und zwei Bistümern. (bal/ms)

Die Schlachtkapelle von Morgarten im Kanton Schwyz. | © Keystone
23. Oktober 2018 | 16:49
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