Baschi Dürr, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Schweiz

Basler Sicherheitsdirektor stellt Fakten zum Fall des Karmelitermönchs klar

Basel, 11.1.18 (kath.ch) Der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr hat am Mittwoch im Grossen Rat Stellung zum Fall des indischen Karmelitermönchs genommen, der laut Medienberichten nicht in die Schweiz einreisen durfte. In diesem Fall sei nie ein Einreiseverbot erlassen worden, sagte Dürr laut einer Meldung des Regionaljournals Basel von SRF (10. Januar). «Entsprechende Medienberichte sind falsch.»

Dürr stellte zudem klar, dass die Absicht, christliche Seelsorge zu betreiben, kein Grund sein könne, jemandem die Einreise in die Schweiz zu verweigern. Es könne auch nicht die Rede sein, dass die Basler Regierung etwas gegen Seelsorge oder den Karmeliterorden habe, sagte der Regierungsrat dem Bericht zufolge. Dem indischen Mönch sei jedoch zum Verhängnis geworden, dass er in der Schweiz während zwei Jahren arbeiten wollte, so das Radio.

Ehrenamtliche Tätigkeit wird gleich behandelt wie bezahlte Arbeit

Wenn ein Angehöriger eines sogenannten Dritt-Staates ein Gesuch um eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit stelle, müsse der Kanton bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, um die Freigabe eines Kontingents ersuchen, erklärte Dürr im Grossen Rat. Dies gelte – wie im Fall des indischen Mönchs – auch dann, wenn die Person unentgeltlich arbeiten wolle, zum Beispiel in der Seelsorge. «Auch unentgeltliche Erwerbstätigkeit ist Erwerbstätigkeit», zitiert das Radio den Sicherheitsdirektor. Der Mönch bekam die Freigabe nicht.

Kirchenratspräsident zeigt Verständnis für Argumente von Dürr

Grossrat Christian Griss, der mit einem parlamentarischen Vorstoss auf das vermeintliche Einreiseverbot reagiert hatte, zeigte laut SRF Verständnis für die Argumentation des Regierungsrates. Er finde es jedoch schade, dass erst nach einer grösseren Medienkampagne der Kontakt mit den betroffenen Institutionen gesucht worden sei.

Für den Mönch sei zunächst nicht klar gewesen, worum es gehe. So habe das Gerücht um ein Einreiseverbot erst entstehen können, so Griss, der auch Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt ist.

Die katholische Kirche und das betroffene Kloster hatten nach einem Bericht der «Basler Zeitung» (20. Dezember) über das vermeintliche Einreiseverbot protestiert und eine Aufhebung desselben gefordert. Griss reichte zudem eine Interpellation ein. Auch seine Fraktionskollegin Annemarie Pfeifer von der EVP reagierte später mit einem kritischen Vorstoss.

Entscheid wird gerichtlich überprüft

Der ablehnende Entscheid sei angefochten worden und werde nun gerichtlich überprüft, heisst es in der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation von Griss. Dieser sagte am Donnerstag gegenüber kath.ch, nicht die katholische Kirche, sondern die Stiftung Kloster der Karmeliter Basel sei gegen den behördlichen Entscheid, für den Mönch kein Kontingent freizugeben, rechtlich vorgegangen. (bal)


Baschi Dürr, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt | © Keystone/Georgios Kefalas
11. Januar 2018 | 17:35
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