Schwierige Entscheidungen für Ärzte am Sterbebett.
Schweiz

Ärzte sagen Nein zu neuen Richtlinien für Suizidbeihilfe

Zürich, 26.10.18 (kath.ch) Die Ärztekammer lehnt die neuen Richtlinien der Schweizer Akademie der Wissenschaften (SAMW) zur Suizidbeihilfe ab. Umstritten war der Begriff «unerträgliches Leiden». Dieser sei zu rechtlich zu unbestimmt, um als Bedingung für Suizidbeihilfe zu gelten, heisst es in der Medienmitteilung der Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) vom Donnerstag.

Bisher war eine der Bedingungen, unter denen Ärzte Suizidbeihilfe leisten durften, das nahe Lebensende. Gemäss den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» müsste stattdessen ein «unerträgliches Leiden» vorliegen. Dies sei jedoch ein «unbestimmter Rechtsbegriff, aus dem für die Ärzteschaft Rechtsunsicherheit resultiert», teilte die FMH mit.

Die Ärztekammer habe daher am 25. Oktober mit 99 Nein- zu 37 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die neuen Richtlinien nicht in ihre Standesordnung aufzunehmen, bis der Begriff des «unerträglichen Leidens» in Kapitel 6.2.1 durch klar definierte Rechtsbegriffe ersetzt werde, präzisierte der FMH auf Anfrage. Damit bleiben die bisher geltenden Richtlinien aus dem Jahr 2013 gültig.

Kontroverse um Suizidbeihilfe verhindert Übernahme anderer Richtlinien

Die SAMW nimmt den Entscheid der FMH mit Bedauern zur Kenntnis, wie dem Newsletter vom 25. Oktober zu entnehmen ist. Ihre Richtlinien werden in der Regel in die Standesordnung der FMH aufgenommen. Laut SAMW wurde in diesem Fall lediglich das Kapitel der Beihilfe zum Suizid kontrovers geführt. Die neuen Richtlinien hätten allerdings viele Themen aufgenommen, die in den bisherigen nicht behandelt wurden, etwa Leitlinien zum Umgang mit Sterbewünschen oder Hilfestellungen zum Gespräch mit Patienten und Angehörigen im Fall der Diagnose einer tödlich verlaufenden Krankheit.

Diese Erweiterungen seien in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Die Akademie würde es bedauern, wenn diese Punkte wegen der kontrovers diskutierten Suizidbeihilfe nicht in die Standesordnung aufgenommen würden.

Überarbeitung erforderlich

Gemäss der Neuen Zürcher Zeitung (26. Oktober) gehen die Richtlinien nun zur Überarbeitung an die SAMW zurück. Diese will sich laut Newsletter an einem konstruktiven Dialog beteiligen. Die Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» berücksichtigt laut SAMW die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (Nationalfondsprojekt 67). Sie wurden im Juni 2018 in Kraft gesetzt. (sys)


Schwierige Entscheidungen für Ärzte am Sterbebett. | © pixabay.com
26. Oktober 2018 | 14:44
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