Syrische Flüchtlinge im Norden des Libanon
Schweiz

2014 war ein katastrophales Jahr für Millionen von Menschen

London/Bern, 25.2.15 (kath.ch) Immer brutalere Formen bewaffneter Gewalt weltweit prägten das Jahr 2014. Dies stellt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) im Jahresreport 2014/15 fest. Das Antlitz bewaffneter Konflikte habe sich generell verändert, heisst es in einer Medienmitteilung der Organisation vom Dienstag, 25. Februar. AI fordert deshalb die Weltgemeinschaft auf, neue Antworten zu suchen. Im Kapitel über die Schweiz wird die Behandlung von Asylsuchenden thematisiert; kritisiert werden etwa Verstösse gegen das Ausschaffungsverbot (siehe Artikel rechts).

«2014 war ein katastrophales Jahr für Millionen von Menschen, die Opfer von Konflikten, barbarischer Gewalt und Repression durch Staaten und bewaffnete Gruppen wurden», sagt Manon Schick, Geschäftsleiterin Amnesty International Schweiz, gemäss Mitteilung. Die weltweit eskalierende Gewalt sei auch ein Grund für das heutige Ausmass von Fluchtbewegungen. Die Weltgemeinschaft habe bisher weder auf die neuen Formen bewaffneter Konflikte noch auf die Flüchtlingskrise «adäquate Antworten» gefunden.

Der Jahresbericht von AI liefert einen umfassenden Überblick über die Menschenrechtslage in 160 Ländern im Jahr 2014. Und diese sieht sehr schlecht aus: «Wenn die Mächtigen dieser Welt nicht sofort handeln, um den darin aufgezeigten katastrophalen Missständen zu begegnen, sind die Aussichten für die Menschenrechte im kommenden Jahr düster», schreibt die Menschenrechtsorganisation.

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen werden immer mächtiger

AI befürchtet, dass immer mehr Menschen unter der «quasi-staatlichen Kontrolle» brutaler bewaffneter Gruppen leben müssen, begleitet von stetiger Bedrohung, Verfolgung und Diskriminierung. Zudem würden die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte noch mehr unter Druck geraten, nicht zuletzt durch neue Anti-Terror-Gesetze. Auch würden sich die humanitäre Krise und das Flüchtlingselend weiter verschärfen, wenn immer mehr Menschen vertrieben würden.

Als besonders besorgniserregend bezeichnet die Organisation die wachsende Macht nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, etwa des Islamischen Staates (IS). AI konstatiert für das Jahr 2014 Menschenrechtsverletzungen durch solche Gruppen in mindestens 35 Ländern. Beispiele sind etwa Afghanistan, Kenia, Nigeria, Pakistan oder Syrien.

Vetorecht im Uno-Sicherheitsrat abschaffen

Hart ins Gericht geht die Menschenrechtsorganisation mit dem Uno-Sicherheitsrat. Dieser habe bei den Konflikten in Syrien, Irak, Gaza, Israel und der Ukraine versagt: Selbst angesichts «grauenhafter Verbrechen» gegen die Zivilbevölkerung sei er untätig geblieben. «Interessenbindungen und politischer Opportunismus verhinderten die nötigen Massnahmen.» Jetzt fordert AI von den fünf ständigen Mitgliedern des Uno-Sicherheitsrates, in Fällen von Völkermord und anderen massiven Gräueltaten auf ihr Veto-Recht zu verzichten. Dies würde der Uno mehr Handlungsspielraum geben, sagt Schick. «Es wäre zudem ein starkes Signal an die Täter, dass sie ihre Gräueltaten nicht ungestraft verüben können, während die Welt zuschaut.» (bal)

Syrische Flüchtlinge im Norden des Libanon | © Andrea Krogmann
25. Februar 2015 | 12:48
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Schweiz: unverhältnismässige Gewaltanwendung bei Abschiebungen

Auch der Schweiz widmet der Amnesty-Jahresbericht ein Kapitel. Darin heisst es, die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) und verschiedene nationale Nichtregierungsorganisationen zeigten sich nach wie besorgt über die Behandlung von Asylsuchenden. Kritisiert werden etwa Verstösse gegen das Ausschaffungsverbot sowie der Einsatz von Gewalt bei Abschiebungen. So habe die NKVF Fälle von unverhältnismässiger Gewaltanwendung und Fesselungsmassnahmen beim Transport von Ausschaffungshäftlingen zum Flughafen beobachtet und dokumentiert.

Ein weiteres Thema sind ungenügende Massnahmen zur Verhinderung von Diskriminierungen. Im März 2014 habe der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung eine Empfehlung an den Bundesrat ab, eine klare und übergreifende Definition von direkter und indirekter Diskriminierung auf allen Rechtsgebieten einzuführen. Zudem empfahl er, einen unabhängigen Mechanismus einzurichten, der sicherstellt, dass Volksinitiativen nicht zu Gesetzen führen, die mit den Verpflichtungen der Schweiz nach internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar sind. (bal)