Aufgeschlagene Bibel auf einem Altar in der evangelisch-lutherischen Kirche Sankt Lorenz in Nürnberg.
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20 Jahre Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Vor genau 20 Jahren, am 31. Oktober 1999, wurde in Augsburg die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» unterzeichnet. Erarbeitet wurde sie vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen und dem Lutherischen Weltbund (LWB).

Mit der gemeinsamen Erklärung wurde eine zentrale theologische Streitfrage weitestgehend aus dem Weg geräumt, die zur Spaltung zwischen reformatorischer und katholischer Kirche beitrug: Sie stellte fest, dass «ein Konsens in Grundfragen der Rechtfertigungslehre» erreicht ist und damit die gegenseitigen Verurteilungen des 16. Jahrhunderts die Kirchen heute nicht mehr treffen.

Mensch ist auf Gnade Gottes angewiesen

Lutheraner und Katholiken sind sich darin einig, dass sich der Mensch Gott gegenüber in keiner Weise auf seine eigenen Bemühungen berufen kann. Er ist allein auf die rettende Gnade Gottes angewiesen.

Die Frage der Rechtfertigung, also der Erlösung des Menschen, ist das Zentrum reformatorischer Theologie. Für Martin Luther steht und fällt die Kirche mit dieser Frage. Mit der Gemeinsamen Erklärung ist allerdings noch keine Einheit der beiden Kirchen erreicht. So gibt es beispielsweise noch keine Abendmahlsgemeinschaft und kein gemeinsames Verständnis kirchlicher Ämter und der Rolle des Papstes.

Weitere Kirchen schlossen sich an

2006 schloss sich auch der Weltrat Methodistischer Kirchen der Gemeinsamen Erklärung an. Im Sommer 2017 trat ihr die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) bei ihrer Generalversammlung mit einer Assoziierungserklärung bei. Auch die Anglikanische Gemeinschaft verkündete ihre inhaltliche Zustimmung feierlich am Reformationstag des gleichen Jahres.

Der Schweizerische-Evangelische Kirchenbund ist Gründungsmitglied der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. (kna)

Aufgeschlagene Bibel auf einem Altar in der evangelisch-lutherischen Kirche Sankt Lorenz in Nürnberg. | © KNA
31. Oktober 2019 | 13:28
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