Zürcher Kirche verstärkt Missbrauchsprävention

Medienmitteilung: Die Synode hat an der Sitzung vom 7. November einstimmig eine Teilrevision der kantonalen Anstellungsordnung gutgeheissen. Diese betrifft ergänzende Bestimmungen in der Missbrauchsprävention. Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten einen Strafregisterauszug einreichen.

zhkath.ch
8. November 2019 | 07:11