Zürcher Kirche verstärkt Missbrauchsprävention
Medienmitteilung: Die Synode hat an der Sitzung vom 7. November einstimmig eine Teilrevision der kantonalen Anstellungsordnung gutgeheissen. Diese betrifft ergänzende Bestimmungen in der Missbrauchsprävention. Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten einen Strafregisterauszug einreichen.
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