«Wir gehören alle zusammen»

Pro: Roland Graf, Pfarrer von Unteriberg und Studen, Domherr: Was sind Ihre Hauptargumente für das Ausländerstimmrecht? In der Römisch-katholischen Kirche sind alle Getauften gleich. Die Kirche kennt keine Herkunftsunterschiede oder In- und Ausländer, sodass die aktive Mitwirkung in jeder Pfarrei inklusive Empfang der heiligen Sakramente unter den üblichen Voraussetzungen selbstverständlich ist. Daher ist es sinnvoll, dass niedergelassene Katholikinnen und Katholiken auch in der staatskirchlichen Organisation stimm- und wahlberechtigt sind. Es ist davon auszugehen, dass Katholiken mit Niederlassungsbewilligung C sich in einem gewissen Mass in ihren Kirchgemeinden integriert haben. Zudem haben sie schon während ihrer ganzen Aufenthaltsdauer in der Schweiz Kirchensteuern bezahlt.

Bote der Urschweiz
11. Juni 2021 | 07:33