«Wehret den Anfängen»

Contra: Bernhard Diethelm, Vorderthal, Initiant des Referendums: Was sind Ihre Hauptargumente gegen das Ausländerstimmrecht? Das Ausländerstimmrecht setzt eine erfolgreiche Integration voraus. Eine solche liegt erst nach der Einbürgerung und nicht bereits nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung vor. Eine Niederlassungsbewilligung kann bereits nach fünf Jahren erteilt werden, ohne dass die Integrationskriterien in jedem Fall erfüllt sein müssen. Mitbestimmen soll aber nur, wer die hiesigen Gepflogenheiten und Bräuche hinreichend kennt. Viele Ausländer lernen die örtlichen Gegebenheiten aber gar nicht kennen, weil sie in der Anderssprachigen-Seelsorge verweilen und gar keinen Bezug zu ihrer Kirchgemeinde und Pfarrei entwickeln.

Bote der Urschweiz
11. Juni 2021 | 07:30