«Von Nöten ist eine kopernikanische Wende mit tiefgreifenden Reformen»

Medienmitteilung
Die Synodensitzung vom 11. April war geprägt von den einleitenden Worten zur anstehenden Bischofswahl, einer Anfrage zum neuen Investor beim Kloster Fahr sowie einer Erklärung zu Missbräuchen in der katholischen Kirche. Zusätzlich stimmten die Synodalen den beiden Teilrevisionen zur Anstellungsordnung und zur Geschäftsordnung des Parlaments zu.

Die einleitenden Worte der beiden Synodenmitglieder Madeleine Kuster und René Däschler standen ganz in Erwartung eines neuen Bischofs im Bistum Chur. Zur Frage, was ein guter Bischof auszeichnet, kamen die Bibel, ein Professor für Neues Testament und der emeritierte Weihbischof Peter Henrici zu Wort. Letzterer meinte in einem Gespräch mit kath.ch vor zwei Jahren zu den Anforderungen an einen Bischof u.a Führungsqualität, Autorität und eine überzeugende Persönlichkeit. Ein Bischof müsse Überzeugungsarbeit leisten können und seine Entscheide durch Rücksprachen breit abstützen.
Die Frage von Synodale Peter Brunner, Präsident der Finanzkommission, an den Synodalrat betraf das Kloster Fahr mit seinem neuen Investor, der christlichen Pensionskasse Prosperita. Synodalratspräsidentin Franziska Driessen-Reding bestätigte, dass der Synodalrat offiziell nicht als Investor angefragt worden und am Entscheid nicht beteiligt gewesen sei. Synodalrat und katholischer Stadtverband seien aber von Priorin Irene Gassmann direkt orientiert worden und stünden mit ihr in Kontakt.

Schliesslich verlas Felix Caduff, Vizepräsident der Synode, im Namen der Geschäftsleitung eine Erklärung zu den Missbräuchen in der Katholischen Kirche. Wörtlich: «Als Katholikinnen und Katholiken und als Synodale der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich sind wir tief betroffen von den Ereignissen, die einen radikalen Wandel an Kopf und Gliedern innerhalb der Kirche einfordern. Der Schrei der Opfer lässt uns nicht länger schweigen, weil Schweigen mitschuldig macht. Ein System von Klerikalismus, das systematisch immer wieder neue Opfer schafft, muss endlich und unwiderrufbar überwunden werden.» Von Nöten sei eine kopernikanische Wende mit tiefgreifenden Reformen. Die Kirche müsse sich in «in Richtung einer echten und gleichwertigen Partnerschaft zwischen Mann und Frau entwickeln.» Zur Frage des Zölibats: «Freiwillig gelebte Ehelosigkeit würde als prophetisches Zeichen der Hingabe an die Verkündigung des Evangeliums als viel wertvoller wahrgenommen werden als der seit fast 1000 Jahren vorgeschriebene Pflichtzölibat der Kleriker. Was als Gesetz einmal eingeführt wurde, kann auch wieder abgeschafft werden.» Bis Ende der Sitzung wurde die Erklärung von über 70 der 90 anwesenden Synodalen unterzeichnet.

Schliesslich: Bei der Teilrevision zur Anstellungsordnung (AO) standen einerseits formelle und redaktionelle Anpassungen an. Andererseits nahmen die Synodalen neu ein Geschenkannahmeverbot in die AO auf beschlossen, dass die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall mindestens so hoch sein soll wie das Versicherungstaggeld. Bei der Geschäftsordnung der Synode ging es in erster Linie um notwendige Anpassungen und Präzisierungen. Beiden Teilrevisionen stimmten die Synodalen grossmehrheitlich zu.

Kommunikationsstelle Synodalrat

 

 

zhkath.ch
11. April 2019 | 15:31