Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes

In ihrer Stellungnahme zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz schlägt die Kommission vor, das heutige Gebührensystem grundlegend zu ändern und den Service public des öffentlichen Radios und Fernsehens über die direkte Bundessteuer zu finanzieren.

Weiter weist die Kommission auf massive Ungerechtigkeiten in der vom Parlament vorgeschlagenen Gebührenregelung hin, welche besonders Häuser religiöser Gemeinschaften und andere kirchliche Organisationen stark benachteiligt. Das vorgeschlagene Splitting-Modell der Gebühreneinnahmen, welche zu einem kleinen Teil auch an private Verleger fliessen sollen, heisst die Kommission im Grundsatz gut. (Die Antwort der Kommission liegt nur in französischer Sprache vor.)

[pdf] Antwort der Kommission im Wortlaut (f)

Schweizer Bischofskonferenz SBK
4. September 2012 | 14:35