Stellungnahme zum Entwurf der SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»

Medienmitteilung

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben fordert in einer Stellungnahme die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auf, den interessanten und umfassenden Entwurf der Richtlinien zum «Umgang mit Sterben und Tod» tiefgreifend zu überarbeiten. Insbesondere berücksichtigt der Richtlinien-Entwurf der SAMW an mehreren Stellen juristisch Gebotenes nicht. Vereinzelt ist ein Abstellen auf persönlich-weltanschauliche Sichtweisen zu erkennen, welche dem im Entwurf einleitend proklamierten Grundsatz des Rechts auf Selbstbestimmung zuwiderlaufen. Zudem fehlt ein überaus wichtiger Aspekt: An keiner Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann.

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit Mitte November 2017, dass sie einen Entwurf der Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod», welche die Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» aus dem Jahr 2004 ersetzen soll, zur Vernehmlassung bis 24. Februar 2018 verabschiedet hat. Medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen hätten Anlass gege-ben, die Richtlinien aus dem Jahre 2004 zu überarbeiten.1

DIGNITAS reicht Stellungnahme ein

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben begrüsst die Überarbeitung der Richtlinien von 2004 und stellt anerkennend fest, dass die mit der Revi-sionsaufgabe befasste Kommission einen interessanten und umfassenden Entwurf vorlegt. In seiner der SAMW eingereichten Stellungnahme kommentiert DIGNITAS den vorgelegten Entwurf im Detail und beleuchtet verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Rechtsgrund-lagen, die Tätigkeit der SAMW und Entwicklungen hin zum vorgelegten Entwurf.

Ergebnis der Analyse des Richtlinien-Entwurfs

Der Richtlinien-Entwurf der SAMW enthält begrüssenswerte Ansätze und ist eine interes-sante Diskussionsgrundlage; er muss jedoch tiefgreifend überarbeitet werden. DIGNITAS stellt fest, dass bei näherer Betrachtung des Entwurfs sich diverse Fragen stellen, und dass dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in einigen Punkten nicht entsprochen wird. Der Entwurf enthält zum Teil schwammige Formulierungen und unklare Begriffe. Vor al-lem aber berücksichtigt er an mehreren Stellen juristisch Gebotenes nicht. Vereinzelt ist überdies ein Abstellen auf persönlich-weltanschauliche Sichtweisen zu erkennen, welche dem in den Richtlinien-Entwurf einleitend proklamierten Grundsatz des Rechts auf Selbst-bestimmung zuwiderlaufen. Darüber hinaus weist der Entwurf der SAMW-Richtlinie «Um-gang mit Sterben und Tod» einen besonders eklatanten Mangel auf: Er weist an keiner Stel-le darauf hin, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann.

1 https://www.samw.ch/de/Ethik/Sterben-und-Tod/Richtlinien-Sterben-Tod.html

Dignitas
27. Februar 2018 | 11:36