Schweiz neu im UNO-Behindertenrechtsausschuss

Medienmitteilung

Die Schweiz ist am 12. Juni in den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt worden. Die CBM Christoffel Blindenmission fordert, dass nun Taten folgen müssen.

Am 12. Juni fanden in New York während der jährlichen Konferenz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, UNO-BRK) die Wahlen für den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Dieser Ausschuss fungiert als unabhängiges Expertenorgan und überwacht, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erfüllt werden. Dazu gehören die Prüfung von Staatenberichten und von zivilgesellschaftlichen Berichten sowie das Verfassen von allgemeinen Bemerkungen.

Die Schweiz hat dieses Jahr mit Dr. iur. Markus Schefer, Strafrechts-Professor an der Universität Basel und Experte bezüglich der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zum ersten Mal einen Kandidaten für den Ausschuss gestellt. Mit der Kandidatur unterstreicht die Schweiz nicht nur ihr Engagement für die Menschenrechte, sondern auch ihren Willen für eine umfassende Umsetzung der UNO-BRK in und durch die Schweiz. Schefer wurde gestern in den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt. Die CBM Christoffel Blindenmission gratuliert Dr. iur. Markus Schefer herzlich.

Taten folgen lassen
Mit der Wahl der Schweiz in den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt es, Taten folgen zu lassen. Die Schweiz hat die UNO-BRK 2014 zwar ratifiziert, setzt aber bislang die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrer humanitären Hilfe und internationalen Entwicklungszusammenarbeit zu wenig umfassend um.

Aus diesem Grund fordert die CBM (zusammen mit Handicap International und FAIRMED) vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA):

  • Es muss eine Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe (inklusive Katastrophenvorsorge) entwickelt werden.
  • Menschen mit Behinderungen müssen in bestehenden und zukünftigen Strategien in diesem Bereich berücksichtigt werden.
  • Das EDA muss in seinen Projekten systematisch behinderungsspezifische Daten sammeln (unter Berücksichtigung der SDG-IAEG-Indikatoren, der Prioritätenliste der Stakeholder Group of Persons with Disabilities und der Washington Group Short Set of Questions on Disability). Nur wenn solche Daten vorliegen, kann die Wirkung von Projekten in Bezug auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemessen werden.
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen müssen in alle politischen und sonstigen relevanten Strategie-, Planungs-, Umsetzungs- und Monitoringprozesse des EDA aktiv einbezogen werden.
cbmswiss.ch
13. Juni 2018 | 09:32