Prof. Dr. Martin Mark beabsichtigt, gegen die Universität Luzern Klage einzureichen

Medienmitteilung

11.12.2018

Die Verhandlungen über eine gütliche Einigung im Streit um die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses an der Universität Luzern wurden zu meinem Bedauern von der Universitätsleitung beendet. Als Zeichen guten Willens hatte ich die beim Kantonsgericht Luzern hängige Klage gegen meine Freistellung zurückgezogen.

Meine Anwälte Dr. Hans Wiprächtiger und Peter Bürkli bereiten nur die Klage vor gegen die von der Universität Luzern ausgesprochene Kündigung. Wie ich dem Universitätsrat bereits am 14. September 2018 angezeigt habe, werde ich beantragen, die Kündigung als rechtswidrig aufzuheben. Im Rahmen des öffentlichen Gerichtsverfahrens will ich namentlich Transparenz hinsichtlich meiner Absetzung als Dekan im September 2017 und meiner Kündigung als Professor im Frühjahr und Sommer 2018 herstellen. Es soll festgestellt werden, welche Hintergründe und Konstellationen tatsächlich dazu geführt haben. Selbstverständlich werde ich auch nach Einreichung der Klage bereit sein, die Verhandlungen über eine gütliche Einigung wiederaufzunehmen.

Prof. Dr. Martin Mark

Gastbeitrag
12. Dezember 2018 | 07:39