Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz tagte in Lancy/GE

Medienmitteilung

Am 14./15. Juni 2019 kam die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche in Lancy/GE zu ihrer jährlichen Synode zusammen.

Ein wichtiger Teil war die Weiterführung der im letzten Jahr gestarteten Zukunftswerkstatt. Unter dem Titel «Profil stärken – Freiheit gewinnen» setzte die Synode am Freitagnachmittag acht Arbeitsgruppen ein, die aus Mitgliedern der Synode zusammengesetzt werden und sich mit den Themen Spiritualität, Sprache im Gottesdienst, Seelsorge, Sakramente und Riten, Vertrauen, Ökumene, gesellschaftliche Verantwortung und Entschlacken und Ressourcen beschäftigen. Durch ihre Arbeit sollen die Zukunftsthemen schärfer profiliert und Schritte zur Umsetzung entwickelt werden.

Unter dem Traktandum ‹Nachhaltiges Bistum› wurde die Gemeinde Neuchâtel als Gewinnerin des Wettbewerbs für das beste Projekt für ein ökologisch nachhaltiger gestaltetes Bistum gekürt. Mit dem Projekt «Tout feu tout flamme» in der Kirche Saint-Jean-Baptiste wurden grundlege Wärmedämmungsmassnahmen mit einem Holzpelletofen kombiniert. Die Sichtbare Flamme erfreut die Sinne, stiftet Gemeinschaft und im übertragenen Sinne stellt sie das Feuer unseres Glaubens dar.

Am Samstagmorgen fanden als Erstes Wahlen statt. Als Synodepräsident für die nächsten zwei Jahre wurde Pfr. Peter Grüter aus Rheinfelden gewählt und als Vizepräsident Herr Hannes Felchlin. Pfr. Lenz Kirchhofer aus Aarau wurde als neues Mitglied in den Synodalrat gewählt.

Nach langen Jahren der intensiven Arbeit wurden der Synode die Texte der französischsprachigen Liturgie zur Genehmigung vorgelegt. Diese wurde mit grossem Mehr erteilt, womit die Liturgie jetzt auch auf Französisch verbindlich verwendet werden muss.

Im Bezug auf die Vernehmlassung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene stimmte die Synode der positiven Stellungnahme von Bischof und Synodalrat zu. Die Frage, was dies auf kirchlicher Ebene für die Sakramentspraxis bedeutet, soll innerhalb eines Jahres entschieden werden.

Das neue Reglement über die Zugehörigkeit zur Geistlichkeit der Christkatholischen Kirche und die Zulassung zu geistlichen Amtshandlungen wurde von der Synode verabschiedet. Da der Kanton Bern ab 2020 nur noch für Kandidaten für die Aufnahme in den bernischen Kirchendienst zuständig sein wird, setzen neu Bischof und Synodalrat eine Kommission für die Abklärung der formalen und akademischen Zulassungsbedingungen von Quereinsteigern ausserhalb des Kantons Bern ein.

Maja Weyermann

Informationsbeauftragte der Christkatholischen Kirche der Schweiz

 

 

Christkatholische Kirche der Schweiz
16. Juni 2019 | 11:12