Muslimische Spital- und Notfallseelsorge: Angebotslücke schliessen

Medienmitteilung

Die Nachfrage nach christlicher Seelsorge im Kanton Zürich ist ungebrochen hoch. Genauso ist es bei Musliminnen und Muslimen. Für die gegen 100’000 im Kanton lebenden Einwohnerinnen und Einwohner muslimischen Glaubens ist der Zugang zu Notfall- oder Spitalseelsorge bis anhin nicht geregelt. Diese Lücke wird nun geschlossen. Zusammen mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) und mit Unterstützung der reformierten und katholischen Kirche hat der Kanton eine Trägerschaft gegründet, die die muslimische Seelsorge bereitstellt.

Die Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften verändert sich im Kanton Zürich stark und schnell, die Gesellschaft ist religiös vielfältig. Der Regierungsrat spricht sich in seinen Leitsätzen zum Verhältnis zwischen Staat und Religion für verbindliche Formen der Zusammenarbeit mit nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften aus. Praktische Fragen wie die der Seelsorge in öffentlichen Institutionen sollen auf der Grundlage des siebten Leitsatzes geregelt werden.

Auch der Bund beschäftigt sich mit diesen Fragen. So hat er sich, gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden, im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) unter anderem mit der muslimischen Seelsorge beschäftigt. Der NAP fordert die Kantone auf, für religiös tätige Betreuungspersonen von nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften angemessene Weiterbildungsangebote zu schaffen.

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Gesellschaftliches Bedürfnis

Der Bedarf nach Seelsorge ist besonders in Krisensituationen auswiesen. Die christlichen Seelsorgeinstitutionen im Kanton Zürich bestätigen einen steigenden Bedarf an muslimischer Seelsorge, den sie selber nicht decken könnten. Im Kanton Zürich zählen rund 6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner zur muslimischen Glaubensgemeinschaft. Für die gegen 100’000 Musliminnen und Muslime gibt es bis anhin kein geregeltes Angebot an seelsorgerischer Betreuung. Die Direktion der Justiz und des Innern hat deshalb zusammen mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich eine Trägerschaft gegründet, die dieses Angebot bereitstellen wird.

Kanton schliesst mit zivilgesellschaftlichem Angebot Lücke

Die Direktion der Justiz und des Innern hat daraufhin einen Leistungsauftrag an die Trägerschaft über einen Projektzeitraum von 2017 bis 2019 vergeben. Präsidiert wird die Trägerschaft in dieser Zeit von Deniz Yüksel von der Direktion der Justiz und des Innern. Geschäftsführer ist Imam Muris Begovic. Er ist angestellt durch die Trägerschaft. Der Leistungsauftrag enthält neben der Bereitstellung eines Angebots an muslimischer Seelsorge auch einen Weiterbildungsauftrag. Nach der Weiterbildung werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger in öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Neben dem Aufgebot zu Einsätzen von Blaulichtorganisationen gibt es in vielen öffentlichen Institutionen einen Bedarf: Einsatzorte können Spitäler, Kliniken, Pflegezentren oder Institutionen für Menschen mit Behinderungen sein.

Weiterbildung im Kompetenzzentrum sichert Qualität

Den Weiterbildungsauftrag hat die Trägerschaft an das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg (SZIG) vergeben. Das SZIG ist schweizweit ein Kompetenzzentrum in diesem Bereich. Seine Expertise wird in die Weiterbildung der muslimischen Seelsorgenden einfliessen und eine hohe Qualität in der Arbeit der Betreuungspersonen ermöglichen. Bis zu einem möglichen Einsatz werden die muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger in einem mehrstufigen Verfahren auf ihre Eignung geprüft. Diese Eignungsabklärung beinhaltet fachliche Kriterien und eine Sicherheitsüberprüfung.

Unterstützung durch die reformierte und katholische Kirche

Die Arbeit der Trägerschaft und der Seelsorgepersonen wird unterstützt von einer Begleitkommission. Die beiden grossen Kirchen engagieren sich in diesem Projekt und sind Mitglieder der Begleitkommission. Die römisch-katholische Körperschaft hat zudem einen Finanzierungsbeitrag von 25’000 Franken für das Projekt gesprochen. Die Unterstützung der Kirchen ist wichtig, haben sie doch bereits eine lange Erfahrung mit seelsorgerischer Betreuung. Zudem sind sie Partner in der Triage der Einsätze: Die Anfragen nach Seelsorge-Einsätzen in den Institutionen laufen über ihre Kanäle.

Der Kanton finanziert das Projekt für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Beitrag von 325’000 Franken, davon knapp 125’000 zum Aufbau des Weiterbildungslehrgangs. Die restlichen Kosten im Umfang von 60’000 Franken werden durch die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) getragen. Die Finanzierung für 2019 wird im Moment zwischen dem Kanton und der VIOZ geklärt. Ziel ist die Übernahme des Seelsorgeauftrages und seiner Finanzierung durch die muslimische Gemeinschaft mit Projektabschluss Ende 2019.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

Kanton Zürich
23. Februar 2018 | 09:06